Bußgeld für Baumfällungen im Naturschutzgebiet

Verena Wein-Wilke, Vorsitzende der Grünen Kreistagsfraktion, ist fassungslos, dass 14 Jahre nach Ausweisung des Steinbecktals als Naturschutzgebiet dem Unterhaltungsverband Schwinge die Schutzverordnung im Detail noch nicht bekannt zu sein scheint. „Jeder weiß doch, dass Naturschutzgebiete einen hohen Schutzstatus genießen. Wenn man in einem Schutzgebiet etwas vorhat, dann schaut man doch zuerst in die Verordnung und klärt, was darf ich, was darf ich nicht“, wundert sich Verena Wein-Wilke.

12.04.18 –

Verena Wein-Wilke, Vorsitzende der Grünen Kreistagsfraktion, ist fassungslos, dass 14 Jahre nach Ausweisung des Steinbecktals als Naturschutzgebiet dem Unterhaltungsverband Schwinge die Schutzverordnung im Detail noch nicht bekannt zu sein scheint. „Jeder weiß doch, dass Naturschutzgebiete einen hohen Schutzstatus genießen. Wenn man in einem Schutzgebiet etwas vorhat, dann schaut man doch zuerst in die Verordnung und klärt, was darf ich, was darf ich nicht“, wundert sich Verena Wein-Wilke.

Die Fällungen veranlasste der Unterhaltungsverband Schwinge, so Kreisbaurat Bode auf die Anfrage der Grünen Kreistagsfraktion zur Fällung von über 50 Bäumen im Naturschutzgebiet Steinbecktal. Die sogenannte "Unterhaltungsmaßnahme" war nicht genehmigt und wäre in dieser Form auch nicht genehmigungsfähig. Zur Zeit läuft ein Anhörungsverfahren, der Landkreis wird voraussichtlich ein Bußgeld und die Wiederherstellung anordnen, wie Bode anklingen ließ.

Verena Wein-Wilke: „Die Untere Naturschutzbehörde sollte diesen Vorfall zum Anlass nehmen und den Informationsstand der Unterhaltungsverbände über die Naturschutzgebiete im Landkreis mit ihren Verordnungen auffrischen". Die Information zu den LSG und NSG auf der Internetseite des Landkreises seien eigentlich ziemlich gut. "Solche oder ähnliche Eingriffe dürfen sich in Schutzgebiete nicht wiederholen", betont die Horneburgerin.



Die  Anfrage der Grünen zur Abholzung im Steinbecktal (Hagen) wurde wie folgt beantwortet:

  • die Fällungen veranlasste der Unterhaltungsverband Schwinge
  • sie waren nicht genehmigt und wären in dieser Form auch nicht genehmigt worden
  • sie waren in diesem Umfang - nach Einschätzung der Kreisverwaltung - nicht nötig und nicht erlaubt, d.h. nicht genehmigungsfähig
  • unter den Aspekten Eisvolgel-Ansitzwarten und Gewässerverunreinigung wären sie ebenfalls nicht genehmigungsfähig
  • die Veräußerung des Holzes ist dem Landkreis nicht bekannt, sie ist Sache des privaten Eigentümers
  • zur Zeit läuft ein Anhörungsverfahren, der Landkreis wird voraussichtlich ein Bußgeld und die Wiederherstellung anordnen (das könnte auch eine Ersatzpflanzung sein)
  • normalerweise werden Räumungsnotwendigkeiten, -umfang und -abläufe im Managementplan definiert, der befindet sich noch in Aufstellung (vielleicht wollte man dem zuvorkommen)
  • die Höhe des Bußgeldes ist vom Nachweis der Notwendigkeit der Maßnahme abhängig

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2018 | Fraktion | Umwelt und Naturschutz

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