Grüne: Kein Kehdinger Landrecht

Die Kreistagsfraktion der Grünen beantragt, das Naturschutzgebiet „Kehdinger Marsch“ auf die Tagesordnung von Kreistag und Kreisausschuss zu nehmen. Der Fachausschuss hatte am Mittwoch (10.02.2016) den Beschlussvorschlag der Kreisverwaltung abgelehnt, das EU-Vogelschutzgebiet im ehemaligen Kehdinger Außendeich unter Schutz zu stellen. Ulrich Hemke, Fraktionsvorsitzender der Grünen Kreistagsfraktion schreibt in dem Antrag an Landrat Roesberg: „Die Mehrheit im Fachausschuss hat sich über die rechtlichen Argumente der Verwaltung hinweggesetzt und politisch entschieden. Es sei notwendig, dass der Kreistag nach Vorberatung im Kreisausschuss den Mehrheitsbeschluss des Fachausschusses korrigiert.“

13.02.16 –

Die Kreistagsfraktion der Grünen beantragt, das Naturschutzgebiet „Kehdinger Marsch“ auf die Tagesordnung von Kreistag und Kreisausschuss zu nehmen. Der Fachausschuss hatte Mittwoch (10.02.2016) den Beschlussvorschlag der Kreisverwaltung abgelehnt, das EU-Vogelschutzgebiet im ehemaligen Kehdinger Außendeich unter Schutz zu stellen. Ulrich Hemke, Fraktionsvorsitzender der Grünen Kreistagsfraktion schreibt in dem Antrag an Landrat Roesberg: „Die Mehrheit im Fachausschuss hat sich über die rechtlichen Argumente der Verwaltung hinweggesetzt und politisch entschieden. Es sei notwendig, dass der Kreistag nach Vorberatung im Kreisausschuss den Mehrheitsbeschluss des Fachausschusses korrigiert.“

Die Grüne Fraktion ist nach ausführlichen Gesprächen mit Vertretern der Landwirtschaft und Naturschutzverbänden sowie nach rechtlicher Prüfung der selben Auffassung wie die Landkreisverwaltung.
"Es gibt keinen Raum für ein „Kehdinger Landrecht, auch nicht in Wahlkampfzeiten, welches europäisches bindendes Recht ersetzen könnte“, betont Ulrich Hemke. Für die Grüne Kreistagsfraktion ist klar, der Kreistag muß den Mehrheitsbeschluss des Fachausschusses korrigieren.

Kategorie

2016 | Fraktion | Landwirtschaft | Umwelt und Naturschutz