Vorstoß der Kreisgrünen zum Freihandelsabkommen CETA

Die Grünen aus dem Kreisverband Stade haben zur Landesdelegiertenkonferenz 28./29. Mai 2016 den Antrag gestellt, dass die Delegierten auf der Landeskonferenz unmissverständlich klar machen, dass CETA für die niedersächsischen Grünen in der vorliegenden Form nicht zustimmungsfähig ist. Das ist ein Handelsabkommen zwischen der EU und den USA, das zurzeit geheim verhandelt wird und das ähnlich massive Auswirkungen auf demokratische Entscheidungsprozesse bis hinunter auf die kommunale Ebene befürchten lässt.

12.05.16 –

Die Grünen aus dem Kreisverband Stade haben zur Landesdelegiertenkonferenz 28./29. Mai 2016 den Antrag gestellt, dass die Delegierten auf der Landeskonferenz unmissverständlich klar machen, dass CETA für die niedersächsischen Grünen in der vorliegenden Form nicht zustimmungsfähig ist.

CETA steht für Comprehensive Economic and Trade Agreement (deutsch etwa: Umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen) und bezeichnet ein geplantes Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada. Es gilt als Test für TTIP. Das ist ein Handelsabkommen zwischen der EU und den USA, das zurzeit geheim verhandelt wird und das ähnlich massive Auswirkungen auf demokratische Entscheidungsprozesse bis hinunter auf die kommunale Ebene befürchten lässt.

Ralf Poppe, Vorstandssprecher der Kreisgrünen, begründet den Antrag so: „CETA und TTIP greifen in die Kompetenzen der EU-Mitgliedsländer und der deutschen Bundesländer ein. Die Bundesländer haben gegenüber den Selbstverwaltungsrechten der Kommunen eine besondere Schutzverantwortung." Deshalb sollen sich die an fast allen Landesregierungen beteiligten Grünen mit Nachdruck dafür einsetzen, dass diese Abkommen dem Bundestag und Bundesrat zur Entscheidung vorgelegt werden. Genau das hat Bundeswirtschaftsminister und SPD-Vorsitzender Gabriel der deutschen Öffentlichkeit versprochen. Das belgische Wallonien entschied bereits, der nationalen Regierung Belgiens die Zustimmung zu CETA zu versagen.

Das müsse auch in Deutschland passieren, wenn die Bundesregierung keine Änderungen des Vertragstextes durchsetze. Denn „Ein Abkommen, das Investor-Staat-Schiedsgerichte enthält, das Vorsorgeprinzip auch nur indirekt in Frage stellt oder die Handlungsfreiheit der Kommunen beschränkt, ist für uns nicht zustimmungsfähig“, heißt es in dem Antrag des Stader Kreisverbandes.

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