2. Fluchtweg für Krippengruppen in ersten Stockwerken

Eine Anfrage zur Genehmigung von Rutschen als zweiter Fluchtweg für Krippengruppen in ersten Stockwerken hat Ursula Männich-Polenz, Grünes Mitglied im Kreistag, für den kommenden Jugendhilfeausschuss an Landrat Roesberg gestellt. Diese in anderen Landkreisen gängige Praxis kommt offenbar im Landkreis Stade nicht zur Anwendung.

06.02.16 –

Eine Anfrage zur Genehmigung von Rutschen als zweiter Fluchtweg für Krippengruppen in ersten Stockwerken hat Ursula Männich-Polenz, Grünes Mitglied im Kreistag, für den kommenden Jugendhilfeausschuss an Landrat Roesberg gestellt.

„Wenn Krippengruppen nicht ebenerdig untergebracht werden können, sondern in einem oberen Geschoss, ist auf die mögliche schnelle Evakuierung der 15 Kleinstkinder durch die ErzieherInnen ein besonderes Augenmerk zu lenken“, schreibt Ursula Männich-Polenz an Landrat Roesberg. Nach Hinweisen von Eltern wurde Urusula Männich-Polenz nun aktiv, weil diese Kinder in der Regel noch nicht schnell genug oder noch gar nicht eigenständig Treppen laufen können.

Sie weiß, dass es im Landkreis Lüneburg Krippengruppen gibt, bei denen deshalb zum Brandschutzkonzept anstelle einer Feuerschutztreppe als zweiter Fluchtweg eine Rutsche aus dem ersten Stockwerk gehört. „Dies hat den Zweck, dass im Falle eines Brandes eine Person sich unten an der Rutsche postieren und die Kinder auffangen kann, während die zweite Person oben die Kinder nacheinander auf die Rutsche setzt. So kann das obere Stockwerk schnell evakuiert werden, ohne dass Kinder zeitweise alleine im gefährdeten Stockwerk zurückbleiben müssen, weil die Betreuungspersonen Kinder über die Treppe tragen müssen“, betont Ursula Männich-Polenz in ihrer Anfrage.  

„Diese in anderen Landkreisen gängige Praxis kommt offenbar im Landkreis Stade nicht zur Anwendung“, betont Ursula Männich-Polenz. Ihr wurden die Information zugetragen und sie weiß es auch aus eigener Erfahrung beim Ausbau einer zweiten Krippengruppe in Himmelpforten. Mit drei Fragen bittet sie Landrat Roesberg nun um Aufklärung.

  1. Werden im Landkreis Stade für Kindertagesstätten generell Fluchttreppen verlangt oder gibt es Ausnahmen von der Regel, wenn sich im oberen Stockwerk eine Krippengruppe befindet, so dass eine Rutsche diese Fluchttreppe ersetzen kann?
  2. Wenn solche Fluchtrutschen generell nicht zur Genehmigung kommen, welche Gründe gibt es dafür?
  3. Gibt es Rahmenbedingungen/Umstände, unter denen sich der Landkreis Stade eine Genehmigung solcher Fluchtrutschen vorstellen kann?

 

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