Kreisgrüne stellen Antrag zur Bestandssicherung der "Karawane"

Für das Recht auf eine finanziell gesicherte nachschulische Betreuung für Kinder- und Jugendliche mit geistigen Behinderungen soll sich die niedersächsische Landtagsfraktion der Grünen einsetzen. Das sieht ein Antrag der Grünen aus dem Kreisverband Stade vor. In Vorbereitung auf die Landesdelegiertenkonferenz (LDK) der niedersächsischen Grünen am 3. und 4. Dezember 2016 in Oldenburg verabschiedeten die Grünen im Landkreis einstimmig einen Antrag zur Sicherung der nachschulischen Betreuung geistig behinderter Kinder und Jugendlicher durch das Land Niedersachsen.

22.10.16 –

Für das Recht auf eine finanziell gesicherte nachschulische Betreuung für Kinder- und Jugendliche mit geistigen Behinderungen soll sich die niedersächsische Landtagsfraktion der Grünen einsetzen. Das sieht ein Antrag der Grünen aus dem Kreisverband Stade vor.

In Vorbereitung auf die Landesdelegiertenkonferenz (LDK) der niedersächsischen Grünen am 3. und 4. Dezember 2016 in Oldenburg verabschiedeten die Grünen im Landkreis einstimmig einen Antrag zur Sicherung der nachschulischen Betreuung geistig behinderter Kinder und Jugendlicher durch das Land Niedersachsen.

Diese Dienstleistung bietet im Landkreis Stade zurzeit nur die Lebenshilfe Stade in ihrer Hort ähnlichen Einrichtung „Karawane“ an. Als wichtiger Punkt stand die „Karawane“ der Lebenshilfe Stade e.V. auf der Tagesordnung der am 19.10.16 in Fredenbeck durchgeführten Kreismitgliederversammlung von Bündnis 90/Die Grünen.

Den LDK-Antrag formulierte die Grüne Kreistagsabgeordnete Ursula Männich-Polenz aus Himmelpforten, die die Problematik auch als Mitglied des ehrenamtlichen Aufsichsrates der Lebenshilfe Stade kennt. Ursula Männich-Polenz: „Berufstätige Eltern haben es oft schwer, die Betreuung Ihrer Sprösslinge über den Tag zu organisieren. Geradezu unmöglich wäre es für die Eltern geistig behinderter Kinder und Jugendlicher im Landkreis, wenn die „Karawane“ schließen müsste. Zum Glück einigten sich Kreisverwaltung und Kreistag im vergangenen Jahr darauf, den Bestand der „Karawane“ bis zum Ende des Jahres 2017 zu sichern. Doch was dann? Gesetzlich hat heute nur ein allgemeiner Hort Anspruch auf öffentliche Zuschüsse. Für die Unterbringung geistig behinderter Kinder und Jugendlicher in einem entsprechend angemessenen Betreuungsangebot müssen die Eltern aus eigener Tasche aufkommen. „Diesem Missstand wollen wir abhelfen,“ so Männich-Polenz.

„Wir wollen die betroffenen Eltern mit anderen gleichstellen und die nachschulische Betreuung geistig behinderter Kinder und Jugendlicher auf Dauer finanziell absichern. Dies kann aber nur sinnvoll mit einer Regelung auf Landesebene geschehen, denn dieses Problem gibt es andernorts auch. Wir sind zuversichtlich, für diesen Antrag auf der LDK und hoffentlich auch im Landtag eine breite Mehrheit zu finden.“

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2016 | Soziales

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