20.09.18 –
Die Grünen im Landtag haben im Mai 2018 eine Anfrage an die Landesregierung gestellt um zu erfahren ob die Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes Kehdinger Marsch rechtmäßig ist.
In ihrer Antwort (Drs 18/1218) war es der Landesregierung allerdings nicht möglich eindeutig zu bewerten, ob das Vergrämen von Gänsen und der Einsatz von Herbiziden im Natura 2000-Gebiet „Kehdinger Marsch“ mit europäischen Recht vereinbar ist. Zu dieser Frage antwortete das Umweltministerium am 21. Juni 2018 folgendermaßen „Allein auf Basis der vorliegenden vorläufigen Einschätzung der Fachbehörde für Naturschutz kann noch nicht abschließend geklärt werden, ob die LSG-Verordnung ausreichend geeignet ist, den wertbestimmenden Vogelarten angemessenen Schutz zu bieten. […]
In einer erneuten Anfrage wollen die Grünen nun wissen, ob das Umweltministerium inzwischen eine Einschätzung geben kann, ob die Jagd von Gänsen und der Einsatz von Herbiziden im LSF Kehdinger Marsch rechtmäßig ist.
Dazu sagt die für den Kreis Stade zuständige grüne Landtagsabgeordnete Eva Viehoff:
„Ich gehe davon aus, dass es dem Umweltministerium in den letzten 3 Monaten möglich gewesen sein sollte eine endgültige Klärung zur Gänsejagd und zum Herbizideinsatz im Landschaftsschutzgebiet Kehdinger Marsch herbeizuführen.“
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