Eva Viehoff fordert Rettungsfonds für selbstständige Künstler*innen

„Wir fordern von der Landesregierung, ein wirksames Soforthilfeprogramm für Kulturschaffende und andere Solo-Selbstständige wie in Baden-Württemberg zu schaffen“, sagt Eva Viehoff, Landtagsabgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen.  Im Landkreis Stade sind auch nach der Lockerung der Regeln zur Eindämmung des Corona-Virus weiterhin Konzerthallen, Theater und Museen geschlossen. Besonders betroffen sind davon selbstständige Künstler*innen und Kreative. Sie verdienen aktuell kein Geld, da alle Kulturveranstaltungen ausfallen und sie als Selbstständige keine Kurzarbeit beantragen können.

20.04.20 –

Im Landkreis Stade sind auch nach der Lockerung der Regeln zur Eindämmung des Corona-Virus weiterhin Konzerthallen, Theater und Museen geschlossen. Besonders betroffen sind davon selbstständige Künstler*innen und Kreative. Sie verdienen aktuell kein Geld, da alle Kulturveranstaltungen ausfallen und sie als Selbstständige keine Kurzarbeit beantragen können.

„Mich haben viele Hilferufe von Kulturschaffenden aus der Region erreicht, denn die aktuellen Rettungsschirme von Land und Bund helfen ihnen nicht“, berichtet die Landtagsabgeordnete Eva Viehoff (Bündnis 90/Die Grünen). Selbstständige Kreative haben kaum Betriebsausgaben, sondern bestreiten ihre persönlichen Lebenshaltungskosten zumeist direkt aus ihrem Verdienst. Die niedersächsische Corona-Soforthilfe fördert jedoch nur Betriebskosten. „Die aktuell einzige Möglichkeit für Selbstständige in Niedersachsen ist der Gang zum Jobcenter, um Hartz 4 zu beantragen. Das ist weder würdig noch eine schnelle und unbürokratische Hilfe!“, kritisiert die Grüne Landtagsabgeordnete Eva Viehoff.

Als einziges Bundesland hat bislang Baden-Württemberg ein von den Kulturverbänden als wirksam eingestuftes Hilfsprogramm aufgelegt. Dort erhalten Künstler*innen, Kulturschaffende und Kreative, die durch die Corona-Pandemie in existenzielle Not geraten sind und ihren laufenden finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen können, eine dreimonatige Soforthilfe. Im Gegensatz zu Niedersachsen können Soloselbständige und Kleinunternehmen dabei auch Kosten des privaten Lebensunterhalts in Höhe von 1.180 Euro pro Monat geltend machen. „Wir fordern von der Landesregierung, ein wirksames Soforthilfeprogramm für Kulturschaffende und andere Solo-Selbstständige wie in Baden-Württemberg zu schaffen“, sagt Eva Viehoff. „Unsere selbstständigen Kulturschaffenden in Niedersachsen brauchen dringend schnelle und unbürokratische Hilfe, um ihre Lebenshaltungskosten zu decken.“

Kategorie

2020 | Kultur | Landtag | Soziales

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