Grüne: Verzicht auf Windenergieflächen rechtlich nicht begründbar

„Es ist nicht nachvollziehbar, dass drei Potenzialflächen für Windenergie zwischen Stade und Fredenbeck sowie bei Hammah-Stade und Hammah-Stade-Drochtersen im Entwurf des Regionalen Raumordnungsplans abgelehnt werden, obwohl sie in der raumordnerischen Prüfung als geeignet eingestufte sind“, schreibt Karin Aval, Mitglied in der Grünen Kreistagsfraktion, an Landrat Seefried (CDU).

11.11.22 –

„Es ist nicht nachvollziehbar, dass drei Potenzialflächen für Windenergie zwischen Stade und Fredenbeck sowie bei Hammah-Stade und Hammah-Stade-Drochtersen im Entwurf des Regionalen Raumordnungsplans abgelehnt werden, obwohl sie in der raumordnerischen Prüfung als geeignet eingestufte sind“, schreibt Karin Aval, Mitglied in der Grünen Kreistagsfraktion, an Landrat Seefried (CDU).  

Die genannten Argumente für die Nichteignung der Flächen, dass es keine Bauleitplanung gibt, die Nähe zu Wiepenkathen kritisch gesehen wird, die besondere Entwicklungsaufgabe Tourismus für den Standort Stade dem entgegen steht sowie eventuell negative Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes auf benachbarte hochwertige Landschaftsräume entstehen könnten, sind nach Ansicht der Grünen Kreistagsfraktion rechtlich nicht zu begründen.
Karin Aval hat deshalb im Namen ihrer Fraktion für die Beratungen im Fachausschuss, Kreisausschuss und Kreistag einen Antrag gestellt, damit diese drei Flächen im Regionalen Raumordnungsplan als geeignete Vorranggebiete für Windenergie festgelegt werden, wie es die raumordnerischen Prüfung ergeben hat.

„Wir alle sind aufgefordert zügig Flächen für die Erzeugung erneuerbarer Energien auszuweisen, um das Ziel der Klimaneutralität und auch den Abbau von Energieabhängigkeiten erreichen zu können“, betont Karin Aval auch mit Blick auf die Energiewende. Für den Landkreis Stade bedeute dies eine Steigerung der Flächen für Windenergie von derzeit ca. 1,4 % auf mindestens 2,1 %, rechnet die Staderin vor. „Es muss alles getan werden, um den kommunalen Planungen Wege zu eröffnen und nicht zu blockieren“, so ihre Aufforderung. Die Grüne Kreistagsfraktion fordert eine gegenteilige Festlegung: „Die Flächen müssen als geeignete Potenzialflächen für die Windenergieerzeugung festgelegt werden“.

Der Antrag im Wortlaut

Antrag zum Regionalen Raumordnungsprogramm, 1. Änderung sachlicher Teilabschnitt Windenergie – Satzungsbeschluss:

Änderung des Entwurfes zum Regionalen Raumordnungsplan bezüglich der Einstufung der Potenzialflächenkomplexe Nr. 17, Nr. 22 und 23


Sehr geehrter Herr Landrat,
für die Beratungen im Fachausschuss, Kreisausschuss und Kreistag beantrage ich für unsere Fraktion vorbehaltlich weiterer Anträge, die sich aus den Beratungen ergeben:

Die Änderung der Einstufung des Potenzialflächenkomplexes Nr. 17 (Stade; Fredenbeck) sowie Nr. 22 (Hammah-Stade) und Nr. 23 (Stade-Hammah-Drochtersen) in „als geeignet für ein VR WEN“ [Vorranggebiet für Windenergieanlagen].

Es ist nicht nachvollziehbar, dass der Potenzialflächenkomplex Nr. 17 (Stade-Fredenbeck) als im Rahmen der raumordnerischen Prüfung als geeignet eingestufte Fläche mit den Argumenten

  • es gibt keine Bauleitplanung
  • die Nähe zu Wiepenkathen wird kritisch gesehen,
  • die besondere Entwicklungsaufgabe Tourismus für den Standort Stade steht dem entgegen und
  • es kann eine eventuell negative Beeinträchtigung des Landschaftsbildes auf benachbarte hochwertige Landschaftsräume entstehen

abgelehnt wird ebenso wie die Flächen der Potenzialflächenkomplexe Nr. 22 und 23 Hammah-Stade/Hammah-Stade-Drochtersen. Letztere lediglich mit dem Hinweis, dass sie keine 4 km Abstand zu anderen Flächen aufweisen.

Die Aufgabe Tourismusentwicklung bezieht sich auf die Altstadt Stade und kann nicht für ein Gebiet an der Außengrenze des Stadtgebietes herangezogen werden. Die Hansestadt Stade hat keine Einwände gegen den Standort Stade-Fredenbeck für Windenergie erhoben (im Gegenteil diesen ausdrücklich begrüßt) und auch die Auswirkungen auf das Landschaftsbild, die ja im Rahmen der Gebietsbezogenen Umweltprüfungen betrachtet wurden haben die Eignung dieser Flächen nicht in Frage gestellt.
Eine nicht rechtlich begründbare Ablehnung, die sich auf „umweltfachliche Empfindlichkeit“ gründet und eine Bedeutung des Gebietes für den Tourismusstandort der Hansestadt Stade definiert, die selbst von der Hansestadt Stade nicht mitgetragen wird, kann aus unserer Sicht nicht zu einer Ablehnung von dringend erforderlichen Flächenpotenzialen für den Ausbau der Erneuerbaren Energieerzeugung führen. Auch ungenügender Abstand zu anderen Windkraftanlagen ohne weitere Prüfung des Einzelfalls als alleiniger Grund für eine Ablehnung ist angesichts der derzeitigen Aufgabenstellung nicht tragbar. Wir alle sind aufgefordert zügig Flächen für die Erzeugung erneuerbarer Energien auszuweisen, um das Ziel der Klimaneutralität und auch den Abbau von Energieabhängigkeiten erreichen zu können. Für den Landkreis Stade bedeutet dies eine Steigerung der Flächen für Windenergie von derzeit ca. 1,4 % auf mindestens 2,1 %. Es sollte alles getan werden, um den kommunalen Planungen Wege zu eröffnen und nicht zu blockieren. Wir lehnen diese Festlegungen ab und fordern eine gegenteilige Festlegung als geeignete Potenzialflächen für Windenergieerzeugung.

Karin Aval
für die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen

Kategorie

2022 | Fraktion | Klimaschutz und Energie

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