
24.11.19 –
Die Kreistagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen begrüßen die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses für den Autobahnzubringer Buxtehude über die Rübker Straße durch das Verwaltungsgericht Stade. Unsere Position gegen diese Planung wird bestätigt.
Die unzumutbare Belastung der Anwohner/innen wird somit verhindert. Sie müssen es nicht ertragen, dass zukünftig 800 bis 1000 Fahrzeuge pro Stunde an ihren Grundstücken vorbeidonnern und Lärm, Abgase und Feinstaub erzeugen. Auch die sie einengenden und von Nachbarn auf der gegenüberliegenden Seite trennenden Lärmschutzwände bleiben ihnen erspart. Das ist ein Grund zur Freude.
Die Grünen haben von Anfang an eine Autobahnabfahrt "Buxtehude Mitte" abgelehnt, weil es hierfür an dieser Stelle keine vernünftige Lösung gibt. Eine Aufgabe dieser Planung haben wir mehrmals im Bauausschuss sowie im Kreistag gefordert.
Eine Alternativtrasse, die das Vogelschutzgebiet "Moore bei Buxtehude" tangiert, wurde auch in einem eigens vom Landkreis beauftragten Rechtsgutachten als nicht durchsetzbar eingestuft.
Wir meinen, dass zwei Abfahrten in unmittelbarer Nähe der Stadt ausreichen.
Der sich zurzeit in der Abstimmung befindliche Kreishaushalt muss nun entsprechend geändert werden. Rund 5 Mio. Euro für geplante Planungs-, Grunderwerbs- und Baukosten allein für das Jahr 2020 sind nun nicht mehr erforderlich. Insgesamt wurden für die nächsten Jahre über 25 Mio. Euro für den Bau des Autobahnzubringers (K 40) eingeplant. Dieses Geld könnte nun für andere Maßnahmen zur Verfügung stehen. So könnte über eine Verbesserung des ÖPNV, die Förderung kultureller Projekte, Insekten- und Klimaschutzmaßnahmen und auch eine Steigerung der Sanierungsmaßnahmen maroder Kreisstraßen sowie eine Entlastung für Dammhausen nachgedacht werden.
Für die Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Karin Aval
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