BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Kreisverband Stade

Novelle des Jagdgesetzes: Wir bitten um die Rückkehr zur Sachdebatte

28.01.25 –

Auch nach der Veröffentlichung des Eckpunktepapiers zur Novelle des Jagdgesetzes scheint eine Sachdebatte von den Verantwortlichen in der Landesjägerschaft nicht gewünscht zu sein.
Wenn Peter Hatecke für die Kreisjägerschaft Stade von "rein ideologisch begründeten Veränderungen mit [...] negativen Auswirkungen auf die Artenvielfalt, den Hochwasserschutz und die Deichsicherheit, die Seuchenprävention und die tierschutzgerechte Jagd" spricht, zeigt das deutlich die Entfernung von jedem sachlichen Austausch. Mehr Tierschutz bei der Jagd ist und bleibt das Ziel der Novelle des Jagdgesetzes.

Zum Thema Deichsicherheit und Hochwasserschutz:
Die Vorschläge liegen nun öffentlich vor und damit kann sich jede:r davon überzeugen, dass die Deichsicherheit und damit der Hochwasserschutz in keinster Weise gefährt ist. Die Bejagung von Nutria und des Bisams werden durch die Veränderungen im Gesetz und der Verwaltungsvorschriften deutlich vereinfacht. "Die Jägerschaft ist bislang bei der Bejagung der Nutria ein wichtiger Akteur", heißt es in der Pressemitteilung des Landwirtschaftsministeriums, im Einzelfall soll es aber künftig möglich sein, "zusätzliche Bekämpfungsmaßnahmen durch sachkundige Dritte in den Jagdbezirken anzuordnen, wenn die örtlich verantwortlichen Jagdausübenden Nutria nicht oder nicht ausreichend bejagen."
"Gerade hier in der Region Ängste mit offensichtlichen Falschinformationen zu schüren, ist verantwortungslos", sagt Joachim Fuchs, Co-Sprecher der Grünen im Landkreis Stade. "Die Novellierung des Jagdgesetzes hat keinerlei negative Auswirkungen auf die Deichsicherheit!"

Auch die Vorwürfe zur Neuregelung bei den Totschlagfallen sind nicht nachvollziehbar. Das Ministerium schreibt dazu: "Immer wieder kommt es zu Fehlfängen beim Einsatz von Totschlagfallen, bei denen Tiere, die gar nicht getötet werden sollen, entweder schwer verletzt oder getötet werden. Totschlagfallen sind bereits in elf Bundesländern verboten bzw. stehen unter Genehmigungsvorbehalt. Von den übrigen fünf verlangen zwei eine vorherige Registrierung der eingesetzten Fanggeräte. Nur Niedersachsen, Bremen und Hamburg verzich- ten bisher auf Einschränkungen bei Totschlagfallen." Eine Anpassung ist also geboten.
"Dass bei der Ausnahme für Steinmarder in befriedeten Gebieten jetzt von Hatecke mit dem Tierschutz argumentiert wird, ist in meinen Augen nicht wirklich nachvollziehbar", so Joachim Fuchs. Wäre es ihm lieber die Totschlagfallen komplett zu verbieten?

Vor dem Hintergrund der unsachlichen Äußerungen, die teils auf Falschinformationen beruhen, ist es schlicht unglaubwürdig, dass es bei der geplanten Demo am Donnerstag in Hannover "um die Sache - nicht um Wahlkampf geht". Alle haben das Recht auf Demonstration - ganz klar. Der Aufruf "Jetzt gehts ums Ganze - Jagd sichern, Natur bewahren" entbehrt allerdings jeglicher sachlichen Grundlage. Die Jagd ist nicht in Gefahr, es geht um die Umsetzung von mehr Tierschutz.

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