Für einen besseren Schutz rastender Kraniche in Niedersachsen

Die Grünen aus dem Landkreis Stade wollen die Schlaf- und Vorsammelplätze von rastenden Kranichen in Niedersachsen besser vor Störungen schützen. Dazu hat der Kreisverband einen Antrag für die Landesdelegiertenkonferenz in Gifhorn (28./29. Mai) gestellt. Nach dem Antrag soll es in den Monaten Oktober und November keine Jagd im Umkreis von mindestens 500m um die Moore herum geben, in denen die Schlaf- und Vorsammelplätze der Kraniche liegen.

12.05.16 –

Die Grünen aus dem Landkreis Stade wollen die Schlaf- und Vorsammelplätze von rastenden Kranichen in Niedersachsen besser vor Störungen schützen. Dazu hat der Kreisverband einen Antrag für die Landesdelegiertenkonferenz in Gifhorn (28./29. Mai) gestellt. Nach dem Antrag soll es in den Monaten Oktober und November keine Jagd im Umkreis von mindestens 500m um die Moore herum geben, in denen die Schlaf- und Vorsammelplätze der Kraniche liegen.

Maßgeblich hat Guido Seemann den Antrag ausgearbeitet. Guido Seemann ist für die Grünen im Buxtehuder Stadtrat und er gilt als ausgewiesener Vogelexperte im Landkreis.

„Im Herbst ziehen Kraniche auf zwei Zugrouten durch Europa in ihre traditionellen Überwinterungsgebiete in Frankreich, Spanien und Nordafrika“, so Guido Seemann. Dabei zogen auf der westeuropäischen Route im Herbst 2014 ca. 370.000 Vögel über Deutschland hinweg. Hiervon hätten sich am Wochenende vom 01.- 03.11.2014 ca. 128.769 (~35%) Individuen in Schlafplätzen in Niedersachsen aufgehalten, zählt der Buxtehuder auf.
Die Grünen möchten daher, dass die Jagd in Niedersachsen zur Hauptrastzeit im Oktober und November in der Zeit von 2 Stunden vor Sonnenuntergang bis 2 Stunden nach Sonnenaufgang eingeschränkt werden sollte, dies im Umkreis von mindestens 500 m um die Moore der Schlaf- und Vorsammelplätze herum.
„Von einer Jagdausübung am Tage zum Beispiel im Rahmen von herbstlichen Drück- oder Treibjagden geht in der Regel keine erhebliche Störung aus“, betont Guido Seemann.

Niedersachsen habe wegen dieser hohen Zahlen national wie auch international eine sehr große Verantwortung für den Schutz der Kraniche. In diesem Zusammenhang verweist Seemann auf den Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie. Der Kranich wird dort aufgeführt und unterliegt innerhalb Deutschlands dem strengen Artenschutz.

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