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03.12.17 –
Die Grüne Kreistagsfraktion möchte, dass die Gelder für den Ausbau der Rübker Straße (K40) zum Autobahnzubringer mit einem Sperrvermerk versehen werden. Dieser Sperrvermerk soll solange gelten, bis eine gerichtliche Entscheidung darüber gefallen ist, ob der Ausbau in der geplanten Form stattfinden kann.
Dazu schreibt Verena Wein-Wilke in dem Antrag, dass die Gelder für den Ausbau der Rübker Straße zwar in den Haushalt eingestellt sind, jedoch abzusehen ist, dass gegen den Planfeststellungsbeschluss Klage erhoben werden wird. Aufgrund der besonderen Belastungen für die Anwohner ist nicht auszuschließen, dass durch das damit verbundene gerichtliche Verfahren die endgültige Klarheit, ob der Planfeststellungsbeschluss Bestand haben wird, nicht mehr im Jahr 2018 erlangt werden wird. Dies bedeutet auch, dass vor einem Ende des gerichtlichen Verfahrens kein Baubeginn an der K40 möglich ist. Im Falle einer gerichtlichen Entscheidung gegen die aktuellen Ausbaupläne müsste zudem noch einmal neu geplant werden, ja ggfs. neu entschieden werden, ob ein Autobahnzubringer an dieser Stelle verwirklicht werden soll.
Der Antrag im Wortlaut:
Antrag zum Kreisausschuss TOP 8 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2018
Sehr geehrter Herr Roesberg,
im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stelle ich folgenden Antrag zum Haushaltsentwurf 2018:
Der Kreisausschuss möge empfehlen, dass die im Teilhaushalt Umweltamt, S. 461, Produkt Nr. 954201 (Kreistraßen) die unter INV08.0282 (Planungskosten K40), INV10.0041 (Baukosten K40), INV12.0019 (Grunderwerb K40 BAB-Zubringer), INV12.0020 SOPO K40 Autobahnzubringer), des Haushaltsentwurfes eingestellten Gelder für den Ausbau der Rübker Straße (K40) zum Autobahnzubringer mit einem Sperrvermerk versehen werden. Dieser Sperrvermerk soll solange gelten, bis eine gerichtliche Entscheidung darüber gefallen ist, ob der Ausbau in der geplanten Form stattfinden kann.
Begründung:
Die Gelder für den Ausbau der Rübker Straße sind zwar in den Haushalt eingestellt, jedoch ist abzusehen, dass gegen den Planfeststellungsbeschluss Klage erhoben werden wird. Aufgrund der besonderen Belastungen für die Anwohner ist nicht auszuschließen, dass durch das damit verbundene gerichtliche Verfahren die endgültige Klarheit, ob der Planfeststellungsbeschluss Bestand haben wird, nicht mehr im Jahr 2018 erlangt werden wird. Dies bedeutet auch, dass vor einem Ende des gerichtlichen Verfahrens kein Baubeginn an der K40 möglich ist. Im Falle einer gerichtlichen Entscheidung gegen die aktuellen Ausbaupläne müsste zudem noch einmal neu geplant werden, ja ggfs. neu entschieden werden, ob ein Autobahnzubringer an dieser Stelle verwirklicht werden soll.
In der letzten Kreistagssitzung wurde aus allen Redebeiträgen deutlich, dass niemand an einen baldigen Baubeginn glaubt. Damit würden die eingestellten Beträge aber zunächst nicht benötigt. Nach Auskunft der Verwaltung sollen die jetzt eingestellten Gelder auch dazu genutzt werden, um im Vorfeld während der Stillstandsphase vor einem endgültigen gerichtlichen Urteil bereits vorbereitende Investitionen zu tätigen, wie z.B. der Ankauf von Land. Zu befürchten ist auch, dass bereits vorbereitende Eingriffe in die Natur, wie z.B. Fällung von Bäumen entlang der Trasse, vorgenommen werden könnten.
Wir von Bündnis 90/Die Grünen sehen darin die Gefahr, dass im Falle eines gerichtlichen Beschlusses gegen die aktuelle Planung, der Landkreis Geld für Land ausgegeben hätte, das er dann vielleicht gar nicht benötigt. Zudem sehen wir es als unnötig an, wenn Bäume gefällt würden, bevor nicht endgültig klar ist, dass diese Planung so auch vor Gericht Bestand hat.
Mit dem Sperrvermerk können wir Kreistagsabgeordnete dafür sorgen, dass keine unnötigen Landankäufe und keine unnötigen Eingriffe in die Natur, die zudem wieder Kosten für Ausgleichsmaßnahmen nach sich ziehen, getätigt werden.
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