17.06.18 –
Die BI Menschenwürde im Landkreis Stade ist verwundert bis entsetzt, wie gegenwärtig auch in vielen seriösen Medien über die Skandale beim BAMF berichtet wird. Dass die Qualität der Asylverfahren dramatisch schlecht ist, ist seit längerem bekannt, doch im Wesentlichen nicht zu Gunsten sondern weit überwiegend zu Ungunsten von Flüchtlingen, wie spätestens die im März 2018 von der Bundesregierung auf Nachfrage der Linken veröffentlichten Zahlen belegen. Dies wurde damals öffentlich kaum zur Kenntnis genommen. Hingegen wurde einen Monat später riesig aufgebläht, was heute BAMF-Skandal heißt. Danach wird der Eindruck erweckt, als ob in Bremen Massen von Flüchtlingen unsere Bereitschaft, schutzbedürftige Menschen aufzunehmen, missbraucht hätten. Dabei ist keine noch so unbewiesene Nachricht zu dubios, um die Skandalisierungsspirale weiter hochzuschrauben und den Eindruck zu erwecken, als hätten nicht schutzwürdige Flüchtlinge in Bremen auf betrügerischem Weg Schutz bekommen.
Belegt dagegen ist erstens die inakzeptabel hohe Fehlerquote bei negativen Entscheidungen des BAMF. Demnach mussten allein im Jahr 2017 ca. 32.500 Negativentscheidungen des BAMF von den Gerichten zu Gunsten von Geflüchteten korrigiert werden. Hinzu kommen etwa 4.500 Fälle, in denen das BAMF die eigene Entscheidung später selbst im Sinne der Betroffenen korrigiert hat. Mit 40,8 Prozent der KlägerInnen hatte fast die Hälfte der überprüften Asylbescheide Erfolg – bei syrischen und afghanischen Asylsuchenden waren es sogar über 60 Prozent! Da keineswegs alle möglicherweise zu Unrecht abgelehnten Asylsuchenden die Möglichkeit der Klage haben, dürfte die Zahl der zu Unrecht abgelehnten und damit bei Abschiebung menschenrechtswidrig einer Gefahr für Leib und Leben ausgesetzten Menschen noch um einiges höher sein. Neben dem, was ein ungerechtfertigt abgelehnter Asylantrag für die Betroffenen existentiell bedeutet, ist auch der finanzielle Schaden für die Steuerzahler massiv, wenn Verwaltungsgerichte mit einer vollständig unnötigen Prozesslawine überrollt werden und Gerichts- und Anwaltskosten für die verlorenen Prozesse schließlich aus der Staatskasse bezahlt werden müssen.
Zweitens geht es in Bremen nach Informationen des Niedersächsischen Flüchtlingsrats im Wesentlichen um jezidische Flüchtlinge, die gemäß Dublin-Verordnung ohne eine inhaltliche Prüfung in andere europäische Erstaufnahmestaaten hätten abgeschoben werden können. Da die Jeziden vor dem Hintergrund des IS-Terrors im Irak und Syrien 2015 und 2016 auch dort Schutz erhalten hätten, geht es in den meisten Fällen also nicht darum, dass „zu Unrecht“ Schutz gewährt wurde, sondern darum, dass dies in Deutschland statt im Ankunftsland geschah.
Auch wurde als Beleg für die Missstände in Bremen angeführt, dass Flüchtlinge von Kriminellen in Bussen nach Bremen zur unrechtmäßigen Antragstellung angekarrt worden seien. Der NDR hat nun kürzlich auf Nachfrage beim Landkreis Cuxhaven erfahren, dass dieser Landkreis – wie auch andere Landkreise– auf der Höhe der Flüchtlingskrise im Rahmen von Amtshilfeersuchen Busse gechartert und Flüchtlinge nach Bremen gefahren hat. Man wundert sich, wieso die Landräte dazu bisher geschwiegen haben.
Der eigentliche Skandal der riesigen Anzahl von mangelhaften Asylentscheidungen übertrifft das, was aktuell in Bremen in Rede steht, um ein Vielfaches. Es braucht dringend eine umfassende Qualitätskontrolle im Bundesamt, wie PRO ASYL und viele weitere Verbände sie schon seit Jahren fordern. Wir befürchten, dass die gegenwärtig medial aufgeblähte Skandalisierung des BAMF in Bremen das Klima für die geplanten massiven Einschränkungen des Asylrechts schaffen und mit der Haltet-den-Dieb-Methode von den tatsächlichen Fehlern des BAMF ablenken soll.
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