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03.01.18 –
Nachdem die meisten Baumärkte und Gartencenter Glyphosat-Produkte inzwischen aus ihren Regalen verbannt haben, sind Onlineshops ein wichtiger Umschlagplatz für den Pflanzenvernichter geworden. Doch fast alle Online-Händler missachten die gesetzlichen Vorschriften für die sachkundige Beratung zum Pflanzengift. Das hat eine stichprobenartige Untersuchung im Auftrag der grünen Bundestagsfraktion ergeben.
Zu den Ergebnissen sagt Julia Verlinden, niedersächsische Bundestagsabgeordnete für Bündnis 90/Die Grünen: „Der Onlinehandel wird nicht ausreichend überwacht, die vorgeschriebene sachkundige Beratung findet nicht statt. Glyphosat greift massiv in Ökosysteme ein und steht im Verdacht, krebserregend zu sein. Es darf nicht sein, dass dieses Pflanzengift ohne Beratung und Sachkundenachweis verkauft wird. Ein generelles Verbot für Glyphosat ist überfällig, also auch für Privatanwendungen.“
Im Untersuchungszeitraum vom 13. bis zum 21. Dezember 2017 wurde versucht, 54 verschiedene Mittel, die Glpyhosat als Wirkstoff beinhalten, auf insgesamt 34 Online-Plattformen zu erwerben. Vor dem Hintergrund von möglichen Überdosierungen und Fehlanwendungen im Haus- und Kleingartenbereich ist eine sachkundige Beratung zu den Anwendungsbestimmungen gesetzlich vorgeschrieben. Doch eine solche Beratung findet im Onlineverkauf bei 33 von 34 untersuchten Onlineshops nicht bzw. nicht in hinreichender Form statt. Lediglich bei einem Anbieter wurden Informationen wie vorgeschrieben bereitgestellt.
Im Rahmen der Stichprobenuntersuchung konnten sogar Pflanzenvernichtungsmittel online erworben werden, die nicht mehr für die Verwendung in Haus- und Kleingärten zugelassen sind. „Das ist besonders problematisch, da diese Mittel weder eine Zulassung für Privatanwender haben, noch die vorgeschriebene Anwendungsinformationen bereitgestellt wurden“, kritisiert Verlinden.
Untersuchung „Glyphosat im Online-Handel“ unter www.gruene-bundestag.de/fileadmin/media/gruenebundestag_de/themen_az/Glyphosat/Glyphosat_Untersuchung_Onlinehandel.pdf
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