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26.02.18 –
Die Grünen sind nicht in den Aufsichtsgremien der Elbekliniken vertreten. Daher will die Kreistagsfraktion gemeinsam mit der Grünen Ratsfraktion der Stadt Stade jetzt mit 14 Fragen zu den Elbekliniken von Landrat Roesberg und von Bürgermeisterin Silvia Nieber Informationen zur Qualität der ärztlichen Versorgung in den Elbekliniken erhalten.
„Weil wir uns in den Aufsichtsgremien nicht angemessen vertreten fühlen und nur über spärliche Informationen verfügen, bitten wir zur eigenen Urteilsbildung um die Beantwortung der 14 Fragen im Sozialausschuss des Landkreises“, schreiben Thomas Schäfer (Kreistagsfraktion) und Reinhard Elfring (Ratsfraktion) in der 14 Punkte umfassenden Begründung der Anfrage.
Die Anfrage im Wortlaut:
Sehr geehrter Herr Roesberg,
Sehr geehrte Frau Nieber,
Personalsituation in den Elbe Kliniken
In den letzten Wochen und Monaten war immer wieder die Qualität der ärztlichen Versorgung in den Elbekliniken Anlass für unterschiedliche Meinungsäußerungen in der Presse und auch hier im Kreistag. Außerdem wurden Zusammenhänge hergestellt zwischen vermeintlichen oder tatsächlichen Missständen und einem sich verstetigenden Personalmangel auf der einen Seite und der langjährigen Tradition der unterhalb des Tarifertrages für den öffentlichen Dienst liegenden Haustarife auf der anderen Seite. Wir haben die (für uns erstaunliche) Meinung des Gesamtbetriebsratsvorsitzenden gehört, der diesen Zusammenhang vehement in Abrede stellte und auf Krankenhäuser in Hamburg verwies, die ebenfalls und trotz tariflicher Bezahlung einen Personalmangel vorzuweisen hätten.
Verschiedenen Medien war zu entnehmen, dass sich die Berliner Großkoalitionäre auf Maßnahmen gegen den Pflegenotstand verständigt hätten. Den Artikeln zufolge hätte das Bundesgesundheits-ministerium eine Besetzung von weiteren 25.000 bis 30.000 Vollzeitstellen in der Pflege für nötig erachtet. Das statistische Bundesamt würde für 2025 bereits mit einem Fehlen von 140.000 bis 200.000 Stellen rechnen.
Als eine der Maßnahmen habe die GROKO neben der Schaffung von gerade mal 8000 neuen Stellen vereinbart, dass Tarifverträge in der Pflege flächendeckend angewendet und bundesweit angeglichen werden sollen. Auch sollten sie durch ein geändertes Tarifvertragsgesetz leichter für allgemein-verbindlich erklärt werden können. Wir begrüßen diese Grundüberlegungen ausdrücklich. Sie hatten zudem bereits in ihrer Sitzungsvorlage für den 21.08.17 zu TOP 4 auf die aktuelle Rechtsprechung verwiesen, die in letzter Zeit zunehmend restriktiver geworden sei.
Wir erkennen an, dass Kostensenkungen zu Lasten der Arbeitnehmer letztlich die öffentlichen Kassen entlasten. Wir sind jedoch anders als die beiden größeren Parteien im Kreistag der Auffassung, dass öffentliche Kassen grundsätzlich nicht auf dem Rücken der Patienten und der Versorgungsqualität und auch nicht auf dem Rücken der in diesem Bereich tätigen Menschen saniert werden dürfen. Für den öffentlichen Dienst ausgehandelte Tarifverträge sollten daher grundsätzlich auch für Tochter- gesellschaften gelten. In Einzelfällen und besonderen Lagen ist mit uns über Ausnahmen zu reden, aber grundsätzliches und langjähriges Lohndumping lehnen wir entschieden ab.
Lohndumping im Niedriglohnsektor (auch beim nichtpflegerischen Personal) ist schon allein deswegen nicht zielführend, weil es absehbar langfristig zu würdeloser Altersarmut und dann auch zu höheren Sozialausgaben führen muss. Wir regen stattdessen an, darüber nachzudenken, wie die tarifliche Bezahlung gemäß TVÖD sichergestellt werden kann und sehen die Träger der Kliniken für den leider nicht unwahrscheinlichen Fall in der Pflicht, dass rote Zahlen nicht vermieden werden können. Auch die Rückabwicklung von Tochtergesellschaften, die erkennbar nur dem Ziel der Verbilligung von Arbeitskräften dienen, würden wir begrüßen.
Unsere grundsätzliche Position vorausgeschickt und in Anbetracht des Umstandes, dass wir uns in den Aufsichtsgremien nicht angemessen vertreten fühlen und nur über spärliche Informationen verfügen, bitten wir zur eigenen Urteilsbildung um die Beantwortung einiger Fragen im Sozialausschuss des Kreises. Wir unterstellen, dass die Öffentlichkeit ein berechtigtes Interesse an der Beantwortung unserer Fragen hat, weil sie eine sachliche Grundlage bieten, um angesichts widersprüchlicher Aussagen eine fundierte Einschätzung der vorhandenen Pflegequalität vornehmen zu können. Da diese Fragen weder individualisierte personelle noch betriebsinterne Fragen, die der Geheimhaltung unterliegen, zum Gegenstand haben, halten wir eine öffentliche Beantwortung unserer Fragen für legitim. Sollten Sie bei der Bewertung einzelner Fragen zu einer anderen Einschätzung in der Schutzwürdigkeit der Daten kommen als wir, dann würden wir die entsprechenden Antworten gern im nichtöffentlichen Teil desselben Sozialausschusses erhalten.
Wir bitten
- bei allen Fragen um eine Aufschlüsselung nach Stade, Buxtehude, gesamt
- bei den Fragen 1 – 5 bitte jeweils die niedersächsischen und die Bundesvergleichszahlen ergänzen
(gegebenenfalls die Jahresdurchschnittswerte des letzten Jahres).
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