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17.07.18 –
Landesregierung antwortet auf die Kleine Anfrage von Eva Viehoff (Grüne) zur im Stader Kreistag beschlossene Verordnung des Landschaftsschutzgebietes Kehdinger Marsch.
Zu der im Stader Kreistag beschlossene Verordnung des Landschaftsschutzgebietes Kehdinger Marsch hatte die Grüne Landtagsabgeordnete Eva Viehoff aus Loxstedt (Landkreis Cuxhaven) eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung an die Landesregierung gestellt.
Olaf Lies, Niedersächsischer Umweltminister, hat die kleine Anfrage jetzt beantwortet. Aus der Antwort geht hervor, dass nach der ersten Einschätzung der Fachbehörde für Naturschutz der Schutzzweck und die Erhaltungsziele für die zahlreichen Brut- und Gastvogelarten trotz der weitreichenden Freistellung der Gänsevergrämung zur Abwehr von Fraßschäden auf landwirtschaftlichen Flächen (§ 5 Nr. 25 der LSG-Verordnung) grundsätzlich beachtet werden.
Genauer hinschauen wird das Ministerium noch darauf, ob den wertbestimmenden Vogelarten und ihren Nahrungsgrundlagen mit der Verordnung der nötige Schutz geboten wird. Umweltminister Lies betont in der Antwort, dass allein auf Basis der vorliegenden vorläufigen Einschätzung der Fachbehörde für Naturschutz noch nicht abschließend geklärt werden kann, ob die LSG-Verordnung ausreichend geeignet ist, den wertbestimmenden Vogelarten angemessenen Schutz zu bieten.
„Die Antwort der Landesregierung ist leider unkonkret, wir hätten uns eine verbindliche Auskunft von der Landesregierung erhofft“, so Eva Viehoff, die sich im Landtag auch um die Belange des Landkreises Stade kümmert. „Nach der vorliegenden Antwort des Niedersächsischen Umweltministers Olaf Lies scheint die Natur- und Umweltschutzpolitik der SPD-CDU-Koalition in Niedersachsen ins Abseits zu rutschen“, zu dieser bewertenden Einschätzung kommt Eva Viehoff. Als zu unkonkret sieht auch die Grüne Kreistagsfraktion die Antwort an. Mit den Worten „erste Einschätzung“ und „vorläufige Einschätzung“ fehlt den Grünen die Verbindlichkeit in der Antwort des Ministers. So bleibt weiterhin die Frage offen, ob die Ziele des EU-Vogelschutzes (FFH-Gebiet) in der Verordnung richtig umgesetzt sind. „Wir werden das Thema nicht aus den Augen verlieren“, so Verena Wein-Wilke, Fraktionsvorsitzende der Grünen Kreistagsfraktion.
Die Grünen hoffen, dass die Eingabe der Arbeitsgemeinschaft Umweltplanung Niederelbe (AUN) an die Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission mehr Klarheit bringt. Diese hat die Verordnung der Europäischen Kommission in Brüssel zugeschickt, um sie rechtlich prüfen zu lassen. Zudem will Viehoff auch im Plenum noch einmal nachhaken.
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