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21.10.18 –
Grüne Anfrage zeigt, die Landesregierung hält Sicherung des LSG Kehdinger Marsch für ungenügend
Eine erneute Anfrage der Grünen Landtagsabgeordneten zum Landschaftsschutzgebiet Kehdinger Marsch zeigt, dass die Landesregierung die Sicherung des Natura 2000 Gebiet für ungenügend hält. Das Vogelschutzgebiet dient dem Schutz nordischer Gänse wie Bläsgans und Nonnengans. Außerdem sollen Wasser- und Watvögel geschützt werden. Die Landesregierung bezweifelt jedoch, dass die Schutzgebietsverordnung den Anforderungen genügt. Der Knackpunkt dürfte sein, dass eine Vergrämung der geschützten Gänse im Vogelschutzgebiet weiter zulässig sein soll.
Allerdings will die Landesregierung nicht aktiv werden und für einen ausreichenden Schutz des Gebietes sorgen.
Die vorliegende Antwort ist ein "Umweltpolitischer Eiertanz", kritisiert Eva Viehoff. Einerseits antwortet die Landesregierung, dass die Vergrämung naturschutzfachlich nicht richtig ist. Andererseits schiebt sie die Zuständigkeit auf den Landkreis", kritisiert die Grüne Landtagsabgeordnete. "Hier wird wieder einmal mehr deutlich, dass das Thema Naturschutz für die SPD-CDU Landesregierung scheinbar unwichtig ist oder nicht ernst genommen wird", so die Cuxhavenerin Eva Viehoff, die sich im Landtag auch um den Landkreis Stade kümmert.
Die Grünen im Kreistag sind fassungslos. Es sei offensichtlich, dass die Verordnung nicht den Anforderungen der EU-Vogelschutzrichtlinie und der FFH-Richtlinie entspräche, so Verena Wein-Wilke, Fraktionssprecherin der Grünen Kreistagsfraktion. "Anstatt für den europaweit bedeutsamen Vogelschutz in der Kehdinger Marsch auf Landesebene tätig zu werden, lamentiert die SPD-CDU Landesregierung in der Sache herum und verweist auf die Zuständigkeit des Landkreises".
Nach Einschätzung der Grünen Kreistagsfraktion wird auf Niedersachsen ein Vertragsverletzungsverfahren zukommen. Nicht zuletzt auch aufgrund des Umgangs mit den noch ausstehenden Gebieten im Landkreis Stade. „Eine Koalition aus CDU, FWG, FDP und AFD setzt im Kreistag alles daran, die Verfahren zu verzögern“, kritisieren die Grünen. Naturschutz sei nur dann erwünscht, wenn es der großen Landwirtschaftslobby im Kreistag passe, denn Asseler Sand ging beispielsweise im Ausschuss durch, so Verena Wein-Wilke. „Die Flächen gehören dem Land Niedersachsen und besagte Koalition muss keinem privaten Eigentümer weh tun“, betont Verena Wein-Wilke.
Am 5. März 2018 beschloss der Kreistag im Landkreis Stade die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet Kehdinger Marsch, mit der die gesetzlich geforderte EU-Vogelschutzrichtlinie und die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie erfüllt werden soll. Allerdings ist es nach der LSG-Verordnung zwar verboten ist, Grünland in eine andere Nutzung umzuwandeln, jedoch darf alle drei Jahre außerhalb der Brutzeit Herbizide gegen giftige Pflanzen eingesetzt werden. Außerdem verbietet die beschlossene Verordnung einerseits das akustische Stören der Natur, andererseits sei das Vergrämen von Gänsen zur Vermeidung von Fraßschäden auf landwirtschaftlichen Flächen erlaubt. Die Grünen sind der Überzeugung, dass die Schutzverordnung mit der Erlaubnis, Gänse zu vergrämen und Herbizide einzusetzen mit europäischem Recht nicht vereinbar ist. Aus diesem Grund schaltete der Stader Kreisverband der Grünen die Landtagsabgeordnete Eva Viehoff und die Grüne Landtagsfraktion ein.
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