Grüne sprechen von Anschlag auf die Demokratie

Die Grünen im Landkreis Stade sind empört darüber, was die Große Koalition im Niedersächsischen Landtag plant. Sie will die kleinen Parteien und auch die Wählergemeinschaften in den Kommunalparlamenten erheblich schwächen. In ihrem Koalitionsvertrag heißt es: „Die Mindestgröße von Fraktionen in den kommunalen Vertretungen soll im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz auf drei festgesetzt werden“.

21.01.18 –

Die Grünen im Landkreis Stade sind empört darüber, was die Große Koalition im Niedersächsischen Landtag plant. Sie will die kleinen Parteien und auch die Wählergemeinschaften in den Kommunalparlamenten erheblich schwächen. In ihrem Koalitionsvertrag heißt es: „Die Mindestgröße von Fraktionen in den kommunalen Vertretungen soll im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz auf drei festgesetzt werden“.

Bisher enthält die Regelung zwei als Mindestgröße. Auf der Kreismitgliederversammlung der Grünen in Stade (17.01.2018) haben sich die Mitglieder einstimmig gegen die Absicht der neuen rotschwarzen Landesregierung ausgesprochen, das Kommunalverfassungsgesetz zu ändern. „Wir wollen, dass es dabei bleibt“, hob Ralf Poppe, Sprecher der Grünen im Kreisverband Stade, hervor und betonte „alles andere wäre ein Anschlag auf die Demokratie und die kleinen Parteien“. Die Grünen warnen davor. Ralf Poppe weiter: „Viele Menschen ziehen sich aus Enttäuschung über „die“ Politik ins Private zurück oder schließen sich demokratiekritischen oder gar -feindlichen Gruppierungen an. Sie fühlen sich allein gelassen, nicht gehört“.

Ursula Männich-Polenz, Kreistagsabgeordnete der Grünen, erläuterte, dass die kleinen Parteien in vielen Räten nicht mehr in allen Fachausschüssen vertreten wären, auch in dem wichtigen, nicht öffentlich tagenden Verwaltungsausschuss (VA). „Das ist ein undemokratischer Akt“, schimpft Ursula Männich-Polenz. Bei diesem „Handstreich in Hannover“ wären die kleinen Parteien zukünftig lediglich im Rat und in einem oder maximal zwei Fachausschüssen vertreten. Nur im Rat hätten sie ein Stimmrecht, in ihren Ausschüssen hingegen wären sie lediglich beratendes Mitglied – in beiden Fällen mit Antragsrecht.

Das Grüne Urgestein Ulrich Hemke wies auch darauf hin, dass Fraktionslose außerdem kein Recht mehr auf eine Akteneinsicht hätten. Die Grünen wollen jetzt auch in den Räten und im Kreistag für ihre Resolution werben.

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2018 | Demokratie & Recht

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