
03.05.18 –
Die im Stader Kreistag beschlossene Verordnung des Landschaftsschutzgebietes Kehdinger Marsch beschäftigt jetzt den Niedersächsischen Landtag. Die Grüne Landtagsabgeordnete Eva Viehoff, die sich auch um die Belange des Landkreises Stade kümmert, fragt, ob nach Einschätzung der Landesregierung die beschlossene Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet Kehdinger Marsch mit der Erlaubnis, Gänse zu vergrämen und Herbizide einzusetzen vereinbar mit europäischem Recht ist.
Am 05. März 2018 beschloss der Kreistag im Landkreis Stade die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet Kehdinger Marsch, mit der gesetzlich geforderte EU-Vogelschutzrichtlinie und die FFH-Richtlinie erfüllt werden soll.
Die Richtlinie über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten (Richtlinie 79/409/EWG) oder kurz Vogelschutzrichtlinie wurde vom Rat der Europäischen Gemeinschaft mit dem Ziel erlassen, sämtliche im Gebiet der EU-Staaten natürlicherweise vorkommenden Vogelarten einschließlich der Zugvogelarten in ihrem Bestand dauerhaft zu erhalten und neben dem Schutz dieser wertvollen Arten auch die Bewirtschaftung der zu schützenden Flächen zu regeln.
Nach der Verordnung des Landschaftsschutzgebiets Kehdinger Marsch ist es verboten, Grünland in eine andere Nutzung umzuwandeln, jedoch dürfen gegen giftige Pflanzen auf einer Fläche alle drei Jahre außerhalb der Brutzeit Herbizide eingesetzt werden. Die Verordnung verbietet das akustische
Stören der Natur, jedoch ist das Vergrämen von Gänsen zur Vermeidung von Fraßschäden auf landwirtschaftlichen Flächen erlaubt.
Vor diesem Hintergrund fragt die Cuxhavenerin Eva Viehoff die Landesregierung:
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