
05.03.18 –
Nach über zehn Jahren ist die Landschaftsschutzgebietsverordnung für die "Kehdinger Marsch" am 05.03.2018 vom Kreistag beschlossen worden. Bis zuletzt war eine weitere Vertagung im Gespräch.
Die Grünen haben gegen die inzwischen "weichgespülte" Verordnung, die eher den Namen "Landwirtschaftsschutzgebietsverodnung" verdient, gestimmt. Verena Wein-Wilke: „Es kann doch nicht sein, dass in einem EU-Vogelschutzgebiet der Herbizideinsatz und die Vergrämung von Vögeln freigestellt werden können“.
In der allerletzten Phase sorgte sich die Landwirtschaft vor allem um den weiteren Genuss einer Förderung (immerhin 1.000.000 € im Jahr) aus Agrar-Umwelt-Maßnahmen. In der vorangegangenen Diskussion, in der zunächst der Vertragsnaturschutz diskutiert wurde und dann von unserer Seite ein Naturschutzgebiet favorisiert wurde, hieß es aus Landwirtschaftskreisen immer, auf Entschädigung sei man nicht angewiesen. Immerhin hätte ein Naturschutzgebiet einen Erschwernisausgleich unbefristet gesichert.
Zuletzt, nach der öffentlichen Auslegung war von der Kreisverwaltung nur noch mit den Landwirtschaftsvertretern verhandelt worden. Die Naturschutzverbände kamen nicht erneut zu Wort. Wenn in der Groko von 70% SPD-Handschrift und 30% CDU/CSU-Einfluss gesprochen wird, dann gilt für den Schutz in Kehdingen 70% Landwirtschafts- und 30% Naturschutzbelange konnten durchgesetzt werden.
Hoffen wir, dass die Landkreisverwaltung bei der weiteren Umsetzung in Maßnahmeplänen ein glücklicheres Händchen hat. Neben der Landwirtschaft sollen dabei - auf ausdrücklichen Wunsch der Grünen - auch die Naturschutzverbände beteiligt werden.
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