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07.02.19 –
Um die Folgen des Dürresommers 2018 für existenzgefährdete Betriebe abzumildern, haben Bund und Land für Niedersachsen einen Dürrehilfetopf in Höhe von 35,5 Millionen Euro aufgelegt. Bis Ende November 2018 konnten Betriebe, die alle geforderten Kriterien erfüllen, Anträge auf Beihilfe bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen stellen. Eine Antwort auf eine Anfrage der Grünen Landtagsfraktion ergab, dass das Land bei den Auszahlungen der Dürrebeihilfen erheblich hinterherhinkt. „Mehr als zwei Monate nach Ende der Antragsfrist sind landesweit noch nicht einmal zehn Prozent der Anträge bearbeitet – das widerspricht den vollmundigen Ankündigungen der Landesregierung nach einer schnellen und unbürokratischen Hilfe“, erklärt die agrarpolitische Sprecherin der Grünen Landtagsfraktion, Miriam Staudte.
„Wir Grünen fordern eine Beschleunigung der Bearbeitung durch die Landwirtschaftskammer und eine Abschlagszahlung an alle Antragstellenden“, fordert Eva Viehoff, regional zuständige grüne Abgeordnete für die Landkreise Stade und Osterholz. „Antragsberechtigt waren ja nur die wirklich existenzgefährdeten Betriebe, diese haben eine Abschlagszahlung dringend nötig. Dass sie laut der Antwort der Landesregierung auf nicht absehbare Zeit vertröstet werden, führt das Wort ‚Soforthilfe‘ ad absurdum.“
Fristgerecht sind niedersachsenweit über 4500 Anträge eingegangen, von denen bisher noch nicht einmal 10 Prozent bewilligt wurden. In 17 Landkreisen wurde noch kein einziger Antrag abschließend bearbeitet. „In den Landkreisen Stade und Osterholz ist die Situation besonders angespannt. In beiden Kreisen wurden von den 219 bzw. 140 Anträgen bisher noch kein einziger abschließend bearbeitet“, ärgert sich Viehoff. „Vor dem Hintergrund, dass in Schaumburg oder der Region Hannover bereits 60 Prozent der Anträge bewilligt wurden, stellt dies eine nicht hinnehmbare Ungleichbehandlung hiesiger Betriebe dar.“
Abgesehen von dem regionalen Ungleichgewicht bei der Bearbeitung sei schon jetzt abzulesen, dass die 35 Millionen Euro, die Bund und Land zur Verfügung gestellt haben, nur für 40 Prozent der Schadenssumme reichen werden. Es sei also unehrlich von der Landesregierung, in der Antwort ebenfalls von einem „Abschlag“ von 40 Prozent zu sprechen, denn auf dem restlichen Schaden werden die landwirtschaftlichen Betriebe allein sitzen bleiben. „Das Land muss an dieser Stelle mit offenen Karten spielen, damit die antragstellenden Betriebe sich frühzeitig auf die Situation einstellen können. Um 100 Prozent zu bedienen, wären etwa 85 Millionen Euro notwendig“, erklärt die agrarpolitische Sprecherin Miriam Staudte.
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