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24.02.19 –
„Das Gebiet Hahnenhorst hat eine hohe bis sehr hohe Bedeutung für seine waldspezifischen Boden-, Wasser- und Klimaschutzfunktionen und ist in seiner Seltenheit und Eigenart so gut ausgeprägt. Darum ist die Ausweisung als Naturschutzgebiet der einzige angemessene Schutzstatus“, betont Verena Wein-Wilke, Fraktionsvorsitzende der Grünen Kreistagsfraktion.
Das sehen auch die Fraktionen von SPD und DIE LINKE im Kreistag. Alle drei Fraktionen haben jetzt einen gemeinsamen Antrag eingebracht, den Bereich Hahnenhorst als Naturschutzgebiet (NSG) zu beschließen.
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Der Antrag im Wortlaut:
Antrag für den KA/KT Stade 11.02.2019:
TOP Ö5 Sicherung des Gebietes Hahnenhorst
Unterschutzstellung als Naturschutzgebiet
Sehr geehrter Herr Landrat Roesberg,
hiermit stellen die Fraktionen von, B'90 Die Grünen, SPD und DIE LINKE. folgenden Antrag zu Top 5 der KT-Tagesordnung:
Der Kreistag möge für den Bereich Hahnenhorst eine Unterschutzstellung als Naturschutzgebiet (NSG) beschließen.
Begründung
Nach reiflicher Überlegung und nochmaligem Studium aller vorliegenden Unterlagen sowie Diskussion in den einzelnen Fraktionen sind wir zu dem Schluss gekommen, dass fachlich für dieses Gebiet die Festsetzung als Naturschutzgebiet den einzig angemessenen Status darstellt.
Der Landkreis Stade trägt aufgrund seines geringen Bewaldungs-prozentsatzes (ca. 8 % Landesdurchschnitt ca. 23 %) besondere Verant-wortung für seine Waldflächen.
Das Gebiet Hahnenhorst hat eine hohe bis sehr hohe Bedeutung für seine waldspezifischen Boden-, Wasser- und Klimaschutzfunktionen. Die Bedeutung sowohl für den Feucht- als auch für den Waldbiotopverbund ist als zentral bewertet worden. Der historische alte Wald mit seinen Waldbächen und ungestörten Bodenverhältnissen ist nur noch in diesem Bereich in seiner Seltenheit und Eigenart so gut ausgeprägt. Nur hier im Landkreis Stade findet sich die extrem seltene Flatterulme.
Insgesamt kommt dem Gebiet eine sehr hohe Bedeutung für den Schutz von FFH-Lebensraumtypen zu, durch bestehende Beeinträchtigungen gibt es aber für größere Teilbereiche mittel- bis langfristig einen erheblichen Entwicklungsbedarf.
In Abweichung zur ursprünglich vorgesehenen NSG-Ausweisung soll das Gebiet auf Beschluss der Landkreisgremien nun als Landschafts-schutzgebiet (LSG) gesichert werden. Dabei haben sowohl die Landkreisverwaltung in Stade, als auch der Nachbarkreis Rotenburg (Wümme) sowie die Naturschutzverbände ausreichend deutlich gemacht, dass es sich um ein hochsensibles Gebiet handelt, für das ein Schutz als NSG angemessen sei.
Wir tragen diese Entscheidung nicht mit!
Abgeordnete aller politischen Parteien sind nach unserem Selbstverständnis aufgefordert, sich in den Fachausschüssen mit der Fachlichkeit vertraut zu machen und sich fachlicher Beratung zugänglich zu zeigen. Es kann nicht angehen, dass in unserem Landkreis wertvolle Naturbestandteile aufgrund einer Klientel-Politik nicht nachhaltig geschützt werden. Dies erfolgt auch, weil Interessenverbände das Horrorszenario Naturschutz aufzeigen. Naturschutz ist eine Zukunftschance, auch für die Betroffenen.
Wir bitten Sie um kritische Prüfung und Unterstützung unseres Antrages.
Verena Wein-Wilke / Hartwig Holthusen (Fraktionsvorsitzende B'90 Die Grünen)
Björn Protze (Fraktionsvorsitzender SPD)
Benjamin Koch-Böhnke (Fraktionsvorsitzender DIE LINKE)
Kategorie
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Kreisverband Stade
IBAN:
DE92 2415 1005 1210 1522 50
Sparkasse Stade-Altes Land
Verwendungszweck: Spende
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