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MdL Eva Viehoff: Recht auf Arbeitsruhe schützen - nach vier Sonntagen ist Schluss!

Die Grünen im Landtag kritisieren scharf die Novelle zum Niedersächsischen Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG), die heute mit den Stimmen der GroKo beschlossen worden ist. „Rot-Schwarz will, dass Verkäufer*innen in Zukunft an sechs, und nicht wie bisher an vier Sonntagen hinterm Verkaufstresen stehen – statt mit Freunden und Familie gemeinsam freie Zeit zu verbringen“, kritisiert MdL Eva Viehoff. „Das Recht auf Arbeitsruhe an Sonntagen ist ein hohes Gut. Die GroKo tritt dieses von der Verfassung geschützte Recht mit Füßen.“

15.05.19 –

Neues Ladenöffnungszeitengesetz - GroKo weitet Sonntagsarbeit aus

MdL Eva Viehoff: Recht auf Arbeitsruhe schützen - nach vier Sonntagen ist Schluss!

Die Grünen im Landtag kritisieren scharf die Novelle zum Niedersächsischen Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG), die heute mit den Stimmen der GroKo beschlossen worden ist.

„Rot-Schwarz will, dass Verkäufer*innen in Zukunft an sechs, und nicht wie bisher an vier Sonntagen hinterm Verkaufstresen stehen – statt mit Freunden und Familie gemeinsam freie Zeit zu verbringen“, kritisiert MdL Eva Viehoff. „Das Recht auf Arbeitsruhe an Sonntagen ist ein hohes Gut. Die GroKo tritt dieses von der Verfassung geschützte Recht mit Füßen.“

Im Zuge gescheiterter Sonntagsöffnungen in der Vergangenheit hätten Gerichte in ihren Urteilen einen klaren Handlungsauftrag an die Gesetzgeber in den Ländern gerichtet. „Es sollte mehr Rechtssicherheit für Kommunen und Einzelhandel geschaffen werden“, erklärt Viehoff. Tatsächlich sei die GroKo mit ihrer Novelle krachend an dieser Aufgabe gescheitert. „Ich habe schon jetzt davon gehört, dass Klagen gegen künftige Sonntagsöffnungen vorbereitet werden. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis dieses Gesetz erneut von Gerichten einkassiert wird.“

Mit einem eigenen Antrag fordern die Grünen die Landesregierung auf, endlich Rechtssicherheit zu schaffen und den Schutz der Beschäftigten im Einzelhandel zu wahren. „Wir wollen, dass sich auch in Zukunft die Menschen im Einzelhandel darauf verlassen können, maximal viermal im Jahr sonntags arbeiten zu müssen. Und: wir wollen sicherstellen, dass nur dann die Arbeitsruhe der Beschäftigten gestört wird, wenn ein wirklich triftiger Grund vorliegt“, erläutert Viehoff den grünen Vorstoß.

Zum Grünen Antrag:

www.fraktion.gruene-niedersachsen.de/landtag/plenarinitiativen/artikel/antrag-rechte-der-beschaeftigten-schuetzen-begrenzung-auf-vier-verkaufsoffene-sonntage-ohne-ausnah.html



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2019 | Landtag | Soziales

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