"Wiederholt werden die Grünen nach den Kriterien in Genehmigungsverfahren bei der Erweiterung von landwirtschaftlichen Betrieben, insbesondere innerhalb der Bebauung eines Dorfes oder direkt am Ortsrand gefragt“, sagt Ursula Männich-Polenz, Grünes Mitglied im Kreistag. . Dies ist nun Anlass für eine Anfrage im Bau- und Wegeausschuss des Landkreises, der für baurechtliche Fragen zuständig ist. Mit neun Fragen will die Grüne Kreistagsfraktion nun Klarheit über die gängige Praxis bekommen.
03.03.19 –
"Wiederholt werden die Grünen nach den Kriterien in Genehmigungsverfahren bei der Erweiterung von landwirtschaftlichen Betrieben, insbesondere innerhalb der Bebauung eines Dorfes oder direkt am Ortsrand gefragt“, sagt Ursula Männich-Polenz, Grünes Mitglied im Kreistag. . Dies ist nun Anlass für eine Anfrage im Bau- und Wegeausschuss des Landkreises, der für baurechtliche Fragen zuständig ist. Mit neun Fragen will die Grüne Kreistagsfraktion nun Klarheit über die gängige Praxis bekommen.
Die Anfrage im Wortlaut:
Anfrage zum Bau- und Wegeausschuss am 05.03.2019 bezüglich der Praxis bei der Genehmigung von landwirtschaftlichen Anlagen
Sehr geehrter Herr Roesberg, sehr geehrte Frau Pönitz,
diese Anfrage wurde bereits am 26.02.19 an den Ausschuss Wirtschaft, Landwirtschaft, Toruismus und Verkehr gestellt, allerdings wurden wir von Herrn Dr. Lantz an den Bau- und Wegeausschuss verwiesen, da es um baurechtliche Fragen gehe.
Aufgrund mehrfacher Anfragen an die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen haben wir einige Fragen zur Praxis der Genehmigung von landwirtschaftlichen Bauvorhaben ( Ställe, Silageplatten, Biogasanlagen), insbesondere in direkter Ortslage bzw. Ortsrandlage.
- Unserer Kenntnis nach fallen landwirtschaftliche Bauvorhaben in direkter Ortslage nicht in die Kategorie der besonderen Privilegierung, wie sie für solche Bauvorhaben außerhalb der Ortslage gilt. Deshalb unsere Frage : Gelten für Erweiterungen von landwirtschaftlichen Betrieben in direkter Ortslage ebenfalls besondere Regelungen bezüglich der Genehmigungsfähigkeit? Wenn ja, aufgrund welcher Gesetzesregelung bestehen diese?
- Sind grundsätzlich auch ganz neue Anlagen innerhalb der Ortslage oder Ortsrandlage genehmigungsfähig ? Wenn ja, wo ist dies gesetzlich verankert ?
- Gelten für landwirtschaftliche Bauvorhaben innerhalb der Ortslage und für privilegierte Bauvorhaben in Ortsrandlage bestimmte Abstandsregelungen zur bestehenden Wohnbebauung bzw. wie ist der Schutz der Anwohner geregelt? Welche Lärmschutz- und Geruchsimmissionsregelungen sind jeweils zu beachten ? Durch wen wird die Einhaltung ggfs. kontrolliert ?
- Gibt es für Ställe innerhalb der Ortslage bzw. Ortsrandlage Obergrenzen für den Viehbestand ? Wenn ja, wo sind die jeweiligen Begrenzungen bezüglich Schweinen, Rindern (Mästung bzw. Milchwirtschaft), Geflügel anzusiedeln bzw. wie werden die jeweiligen Obergrenzen ermittelt?
- Gibt es Begrenzungen der Größe von Silageplatten in Ortsrandlage bzw. innerhalb der Ortslage ?
- Wie lange gelten noch die Ausnahmeregelungen für die Lagerung von Silage auf einfachen Betonplatten bzw. Kunststofffolie. Bis wann müssen alle landwirtschaftlichen Betriebe eine Silageplatte mit Auffangvorrichtung errichtet haben? Gibt es Bezugsgrößen zwischen Größe der Platte/n und Viehbestand?
- Gibt es Abstandsregelungen für Biogasanlagen zur Wohnbebauung ? Gibt es Regelungen für die Größe von solchen Anlagen in Ortsrandlage bzw. nach welchen Kriterien wird die max.Kapazitätsgröße einer solchen Anlage bzw. eines Anlagenverbundes in Ortsrandlage ermittelt ? Gibt es maximale Obergrenzen ?
- Wie läuft das Genehmigungsverfahren in der Regel ab, a) bei privilegierten landwirtschaftlichen Bauvorhaben außerorts und b) bei landwirtschaftlichen Bauvorhaben innerorts ? Wann und wie müssen/können die Anwohner/Gemeinden im Genehmigungsprozess eingebunden werden? Werden die Anwohner auch direkt angeschrieben, damit sie ihre Interessen rechtzeitig wahren können ?
- Benötigen Silageplatten auf Hochmoorboden einer besonderen Gründung ? Gibt es eine Kontrolle der korrekten Bauausführung durch den Landkreis oder eine andere Genehmigungsbehörde ?
- Wir bitten um eine schriftliche Beantwortung der Fragen und die Einbindung ans Protokoll.
Herzlichen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Ursula Männich-Polenz