Menü
10.07.20 –
Pressemitteilung vom Kreisvorstand von Bündnis 90/ Die Grünen Kreisverband Stade zur
Einstellung des Verfahrens gegen den Polizeibeamten, der Aman Alizada erschoss
Wie JournalistInnen erfuhren, stellte die Staatsanwaltschaft Stade am 15. Juni 2020 das Ermittlungsverfahren gegen den Polizeibeamten ein, der am 17. August 2019 den Geflüchteten polizeibekannt psychisch kranken 19-jährigen Afghanen Aman Alizada erschoss.
Laut Staatsanwaltschaft Stade war die Abgabe der Schüsse „glasklare Notwehr“. Eine Pressemitteilung zu dem bundesweit beachteten Fall veröffentlichte sie nicht.
Die Einstellung ist überraschend, denn zum Ablauf des Geschehens sind noch viele Fragen offen. Zum Beispiel:
Wie lautete der an die Polizei gerichtete Notruf? Waren es Freunde des Getöteten, die hofften, die Polizei würde dem in einem psychischen Ausnahmezustand befindlichen Aman A. helfen oder war es ein neuerdings von der Staatsanwaltschaft ins Feld geführter Türke, der sich von Aman A. bedroht fühlte?
Beim Eintreffen der Polizei soll sich Aman A. allein in seinem Zimmer befunden haben und gefährdete oder bedrohte niemanden. Aus welchem Grund verschafften sich die Beamten gewaltsam Zugang zu ihm, indem sie die Tür zu seinem Zimmer aufbrachen anstatt den psychatrischen Dienst hinzuzurufen?
Wieso gab der Beamte 5 Schüsse ab, von denen einer tödlich war? Warum schoss der Beamte nicht in Bein oder Arm des angeblichen Angreifers?
Was ist das Ergebnis des forensischen Gutachtens? Welche Schlüsse ziehen Fachleute daraus? Nach der Auffassung des Anwalts des Bruders von Aman Alizada lässt es alles andere zu als den Schluss, es habe sich um „glasklare Notwehr“ gehandelt.
Entspricht es den Tatsachen, dass die Beamten die Rettungssanitäter bzw. die Notärztin zunächst nicht zu dem tödlich getroffenen Aman Alizada ließen? Wenn ja, wie lange und warum nicht?
In Artikel 20 unseres Grundgesetzes ist die Gewaltenteilung verankert. Danach besteht die Staatsgewalt aus drei Komponenten, der Legislative, der Exekutive und der Judikative und der Regel, dass diese drei Gewalten voneinander getrennt und unbeeinflusst agieren.
Gewaltenteilung ist notwendig, weil eine staatliche Gewalt nur durch gegenseitige Kontrolle und Einschränkung ihres Wirkungskreises daran gehindert werden kann, ihre Befugnisse auf Kosten der anderen Gewalten auszudehnen.
Wir kennen einen Fall, in dem der Fahrer eines Kraftfahrzeuges ohne Fremdbeteiligung oder erkennbaren Grund verunglückte und dadurch den Tod seiner Beifahrerin verursachte. Der Fahrer musste sich wegen Verdachts der fahrlässigen Tötung vor Gericht verantworten. Das war schwer für den Fahrer aber richtig.
Es kann nicht sein, dass sich die Exekutive im Fall des getöteten Aman Alizada, bei dem so viele Fragen offen sind, selbst von jeglicher Schuld freispricht.
Hier ist die Judikative gefragt. Der Fall muss von unabhängiger Seite untersucht und beurteilt werden. Alles andere würde das Vertrauen in Polizei, Staatsanwaltschaft, ja in unseren Staat und unser Rechtssystem schwer beschädigen.
Stade, den 7.7.20
Kategorie
Mitglied werden - online den Antrag ausfüllen
Kreisverband Stade
IBAN:
DE92 2415 1005 1210 1522 50
Sparkasse Stade-Altes Land
Verwendungszweck: Spende
Gestern hat die 29. Conference of the Parties (COP) in Baku, Aserbaidschan begonnen. Für Deutschland wird Annalena Baerbock als Verhandlerin [...]
Robert Habeck hat einen Plan vorgestellt, wie Deutschlands wirtschaftliche Kräfte neu entfesselt werden. Die Vorschläge sollen die [...]
Gestern am späten Abend wurde das weiterentwickelte Kita-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz (KitaQuTH) im Bundestag beschlossen. Es [...]