GRÜNE: Wie ist VISA-Praxis im Landkreis Stade?

Sechs Fragen hat Thomas Schäfer, Mitglied der Grünen Kreistagsfraktion, zu einem Visaverfahren eines Ehepaares, dass Anfang Februar 2020 in der regionalen Presse stand, an Landrat Roesberg gerichtet. Die Ehefrau hätte statt des benötigten Heiratsvisa ein Schengen-Visum – noch dazu aus den Niederlanden beantragt.

03.06.20 –

Sechs Fragen hat Thomas Schäfer, Mitglied der Grünen Kreistagsfraktion, zu einem Visaverfahren eines Ehepaares, dass Anfang Februar 2020 in der regionalen Presse stand, an Landrat Roesberg gerichtet. Die Ehefrau hätte statt des benötigten Heiratsvisa ein Schengen-Visum – noch dazu aus den Niederlanden beantragt.

Da es sich bei der Erstbeantragung um ein falsches VISA gehandelt habe, sei eine einfache VISA-Verlängerung zum Zwecke der Eheschließung nicht möglich gewesen.
„Als überzeugter Europäer erscheint es mir unabhängig vom jeweiligen Einzelfall aber geradezu erstrebenswert, dass verschiedene europäische Staaten in solchen Angelegenheiten effektiv und konstruktiv zusammenarbeiten, wie sie es ja beispielsweise bei Strafbefehlen längst geregelt haben“, betont Thomas Schäfer.

Thomas Schäfer weiter: „Sofern nicht sehr belastbare Hinweise für einen geplanten VISA-Missbrauch vorliegen, ist ein Visum oder ein anderer Aufenthaltstitel im Sinne der Betroffenen auszustellen“. Reine Mutmaßungen dürften nach Thomas Schäfer für die Versagung eines Aufenthaltstitels nicht genügen. Der Landkreis müsse unnötigen Gefahren, Risiken und Kosten im Sinne von Bürgerfreundlichkeit entgegenwirken. „Die Verhältnismäßigkeit sollte stets gewahrt bleiben.Viele Menschen in unserem Land wissen gar nicht, wie schwer es für Nichteuropäer sein kann, überhaupt ein einfaches Schengen Visum zu erhalten“, schreibt Thomas Schäfer an Landrat Roesberg. Die Anfrage soll im kommenden Sozialausschuss behandelt werden.

Die Anfrage im Wortlaut (2. Juni 2020)

An den Landrat
Herr Michael Roesberg
Am Sande 2
21682 Stade

 

Sehr geehrter Herr Roesberg,

am 01. Februar 2020 erschien im Tageblatt ein Artikel über ein Ehepaar. Die Ehefrau hätte statt des benötigten Heiratsvisa ein Schengen-Visum – noch dazu aus den Niederlanden beantragt. Da es sich bei der Erstbeantragung um ein falsches VISA gehandelt habe, sei eine einfache VISA-Verlängerung zum Zwecke der Eheschließung nicht möglich gewesen. Stattdessen müsse nun das richtige Visum im Heimatland beantragt werden, was neben persönlichen Gefahren auch mit erheblichem finanziellem Aufwand verbunden wäre. In dem besagten Artikel findet sich folgendes Zitat von Frau Streitz: „Dass ein niederländisches Touristenvisum nicht auf Zuruf einer deutschen Behörde verlängert oder umgewandelt werden kann, müsste jedem klar sein.“

Als überzeugtem Europäer erscheint es mir unabhängig vom jeweiligen Einzelfall aber geradezu erstrebenswert, dass verschiedene europäische Staaten in solchen Angelegenheiten effektiv und konstruktiv zusammenarbeiten, wie sie es ja beispielsweise bei Strafbefehlen längst geregelt haben.
Meines Wissens sollen gemäß gültiger Vertragslage sämtliche SCHENGEN-Mitgliedsstaaten ein einheitliches Prüfverfahren durchführen. Das Verfahren ist also prinzipiell überall dasselbe. Dass man ein nach einheitlichen Kriterien in einem anderen europäischen Schengenland bewilligtes Schengen-Visum tunlichst gar nicht zur Eheschließung nutzen sollte, weil man sonst noch verstärkt von diesem Ausreise- und Wiedereinreisegebot bedroht ist, ist für uns nicht nachvollziehbar.

Viele Menschen in unserem Land wissen gar nicht, wie schwer es für Nichteuropäer sein kann, überhaupt ein einfaches Schengen Visum zu erhalten. Die Ablehnungsquoten durch die Botschaften gerade aus Deutschland dürften hoch sein und trotzdem gibt es bei den Zugelassenen anscheinend erheblichen Missbrauch. Das ist schwer verständlich, sollte aber den Fokus nicht nur auf die „Missbraucher“ sondern verstärkt auf das Prüfverfahren selbst richten.

Der grundsätzliche Ausschluss von Eheschließungen auf Basis von Schengen-Visa und die Notwendigkeit zur Beantragung von Heirats-Visa können eigentlich nur sinnvoll sein, wenn für eine geplante Eheschließung und das entsprechende Visum noch größere Hürden bestehen als für die Schengen-VISA. Eine Gewissensprüfung für Heiratswillige durch Botschaften oder Ausländerbehörden darf es aber nicht geben.

Unserer Haltung ist daher eindeutig und konsequent:

Sofern nicht sehr belastbare Hinweise für einen geplanten VISA-Missbrauch vorliegen, ist ein Visum oder ein anderer Aufenthaltstitel im Sinne der Betroffenen auszustellen. Reine Mutmaßungen dürfen für die Versagung eines Aufenthaltstitels nicht genügen. Unnötigen Gefahren, Risiken und Kosten ist im Sinne von Bürgerfreundlichkeit entgegenzuwirken. Die Verhältnismäßigkeit sollte stets gewahrt bleiben.
Auf der Website des Außenministeriums findet sich allerdings folgender Hinweis: „Die Verlängerung eines Visums ist nur in bestimmten, eng begrenzten Ausnahmefällen (z. B. Krankheit), möglich. Die Entscheidung, ob ein Visum während des Aufenthalts in Deutschland verlängert werden kann, liegt allein bei der zuständigen Ausländerbehörde am Aufenthaltsort des Ausländers und nicht beim Auswärtigen Amt oder den Auslandsvertretungen.“

Wir bitten den Landkreis daher um großzügige Ausübung seines Ermessens und um bürgerfreundliche und kostensparende Entscheidungen in all denjenigen Fällen, in denen keine oder nur vergleichsweise kleine Regelverstöße vorliegen, wenn andernfalls die Konsequenzen für die Betroffenen absehbar gravierend oder sogar gefährlich sind.

Wer nur nach seinem persönlichen Glück sucht, ansonsten unbescholten ist und sich auch noch auf den im Artikel 6 des Grundgesetzes festgelegten Schutz der Ehe verlassen kann, sollte mit großzügigem Ermessen und bürgerfreundlichen Lösungswegen rechnen dürfen. 

Dieses alles vorausgeschickt bitte ich im Namen meiner Fraktion um Beantwortung folgender Fragen im Rahmen eines Tagesordnungspunktes einer Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Sport in diesem Jahr.

  1. Könnte der Kreis in solchen Fällen im Sinne von Betroffenen grundsätzlich Amtshilfe leisten und in einem anderen europäischen Staat die Verlängerung oder Umwandlung ausgestellter VISA anregen?
  2. Welches sind jene vom Außenministerium erwähnten eng begrenzten Ausnahmefälle, in denen die Ausländerbehörde ein eigenes Ermessen zur Visaverlängerung ausüben kann?
  3. Gibt es darüber hinaus grundsätzlich andere Möglichkeiten, wie zum Beispiel die Ausstellung eines anderen Aufenthaltstitels, die im Ermessen des Landkreises liegen und welche wären das ggfs.?
  4. Wie viele Fälle gab es in 2019, in denen beim Kreis eine ausnahmsweise mögliche VISA-Verlängerung beantragt wurde und in wie vielen Fällen davon hat der Kreis positiv im Sinne der Betroffenen von seinem Ermessen Gebrauch gemacht?
    a. insgesamt
    b. nur Fälle, in denen eine eheliche Lebensgemeinschaft das Ziel war
  5. Gehe ich Recht in der Annahme, dass Betroffene grundsätzlich über die Ihnen zur Verfügung stehenden Handlungsmöglichkeiten und mögliche rechtlichen Konsequenzen beraten werden?
  6. Wie viel Zeit wird ganz grob für die Bearbeitung eines Antrages auf VISA-Verlängerung benötigt und werden dabei eventuelle vorangegangene Prüfroutinen der Botschaften wiederholt?


Es ist uns wichtig, dass unsere Fragen nicht als versuchte Einflussnahme auf „laufende Verfahren“ zu verstehen sind und bitten daher die Verwaltung um die Auswahl eines geeigneten Beratungszeitpunktes.
Mit freundlichen Grüßen


Kategorie

2020 | Fraktion | Soziales

Termine

Vortrag mit Frank Ziemann

Hotel Daub, Bahnhofstraße 2, 27432 Bremervörde Am 08.04. kommt Frank Ziemann, Referent vom Ministerium für Inneres und Sport nach Bremervörde in den Nachbarlandkreis , [...]

Mehr

Mitglied werden

Sie möchten spenden?

Kreisverband Stade
IBAN:
DE92 2415 1005 1210 1522 50
Sparkasse Stade-Altes Land
Verwendungszweck: Spende

Wahlbarometer

WENN AM NÄCHSTEN SONNTAG...
Wahlen wären ...

mehr

GRUENE.DE News

<![CDATA[Neues]]>