Hospitation im Landtag: Eva Viehoff lädt interessierte Schüler*innen in den Landtag ein

Die Abgeordnete Eva Viehoff (Bündnis 90/Die Grünen) beteiligt sich am Hospitationsprogramm des Niedersächsischen Landtages „Schülerinnen und Schüler begleiten Abgeordnete“. Ziel des Programms ist es, Jugendlichen die Möglichkeit zu geben, Abgeordnete während eines maximal einwöchigen Zeitraumes als Hospitant*in zu begleiten und deren Aktivitäten und Aufgaben in ihrer ganzen Bandbreite kennenzulernen. Aber auch kürzere Hospitationen von ein oder zwei Tagen Dauer sind möglich und willkommen.

26.02.20 –

Die Abgeordnete Eva Viehoff (Bündnis 90/Die Grünen) beteiligt sich am Hospitationsprogramm des Niedersächsischen Landtages „Schülerinnen und Schüler begleiten Abgeordnete“. Ziel des Programms ist es, Jugendlichen die Möglichkeit zu geben, Abgeordnete während eines maximal einwöchigen Zeitraumes als Hospitant*in zu begleiten und deren Aktivitäten und Aufgaben in ihrer ganzen Bandbreite kennenzulernen. Aber auch kürzere Hospitationen von ein oder zwei Tagen Dauer sind möglich und willkommen.
 
„Für die Schülerinnen und Schüler, die sich für Politik interessieren sind solche Programme wie das Hospitationsprogramm eine einmalige Chance die Politik hautnah zu erleben und den Politikerinnen und Politikern über die Schulter zu schauen“, so die Abgeordnete Viehoff. „Ich würde mich freuen, wenn möglichst viele Schülerinnen und Schüler sich an diesem anschaulichen politischen Bildungsprogramm und an der in dieser Form bundesweit außergewöhnlichen Hospitation beteiligen. Für Fragen steht mein Landtagsbüro jederzeit zur Verfügung.“

Seit 1998 führt der Niedersächsische Landtag im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit das Hospitationsprogramm „Schülerinnen und Schüler begleiten Abgeordnete“ durch. Alle entstandenen Kosten, wie Reisekosten und Übernachtungskosten (in Höhe von 35 Euro je Übernachtung, für maximal drei Übernachtungen) werden vom Landtag übernommen. Den Schülerinnen und Schüler werden die erforderlichen Unterrichtsbefreiungen erteilt, sofern keine Klausuren, Abschluss- oder Abiturprüfungen entgegenstehen. Die Hospitation ist als schulische Veranstaltung anerkannt. Unfallversicherungsschutz für die beteiligten Schülerinnen und Schüler ist gewährleistet.

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2020 | Demokratie & Recht | Landtag

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