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08.08.20 –
Immer wieder werden von Seiten des Kreisbauernverbandes zum Volksbegehren Artenvielfalt falsche Behauptungen erhoben. Dabei tauchen Behauptungen auf, wie ein 10 m breiter Gewässerrandstreifen, oder das Volksbegehren würde die Konfrontation suchen sowie dessen Gesetzesvorschlag ausschließlich auf Verbote setzen. Ralf Poppe, neben Wolfgang Ebbinghaus (NABU) und Heiner Baumgarten (BUND) Koordinator des Volksbegehrens Artenvielfalt im Landkreis Stade, kontert: „Das ist nicht richtig. 10 m Gewässerrandstreifen sieht das Bundesumweltministerium für das neue Insektenschutzgesetz vor. Im Vorschlag des Volksbegehrens ist von 5 m bis 0 m bei Gewässern von "wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung" die Rede“. Ralf Poppe verweist auf die Unterschriftenliste und sagt: „Das ist auf jeder Unterschriftenliste nachzulesen. Dort ist auch eine Ausgleichs- und Entschädigungspflicht festgelegt, wenn es auf Flächen zu Einschränkungen kommt, auf denen heute Pflanzenschutzmittel und Dünger aufgebracht werden dürfen“.
Laut Stader Tageblatt (03.08.2020) behauptet Kreislandwirt Knabbe, im Volksbegehren Artenvielfalt "werde auf Konfrontation und in dessen Gesetzesvorschlag ausschließlich auf Verbote gesetzt, ohne zu versuchen, die Interessen der Landwirtschaft und Umweltschutz unter einen Hut zu bringen". Beim 'Niedersächsischen Weg' hingegen werde "eher auf Freiwilligkeit gesetzt". Am Ende des Artikels steht jedoch, die im 'Niedersächsischen Weg' "entwickelten Anregungen (...) werden nun in ein Gesetzgebungsverfahren einfließen, das nach der Sommerpause Anfang September beginnen und etwa ein halbes Jahr andauern wird. "Was denn nun? Soll aus dem 'Niedersächsischen Weg' ein Gesetzesvorschlag hervorgehen, der natürlich auch Verbote enthalten wird oder bleibt es bei der Freiwilligkeit?“, fragt Ralf Poppe.
Ebenso wird von Seiten der CDU, namenlich Helmut Dammann-Tamke, agrarpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, im Politikjournal Rundblick vom 06.05.2020 betont, beim "Niedersächsischen Weg" den Vorrang von Anreizsystemen vor dem Ordnungsrecht einzuräumen. Wir fragen uns: Also keine Gesetzesänderungen?
Ähnliches ist in einem Artikel in der Neuen Osnabrücker Zeitung vom 24.07.2020 hin. Dort wird unter der Überschrift „Treffen zwischen Landwirten und Politikern - Bäumer bremst Hoffnung auf schnelle Gesetze zum Niedersächsischen Weg“. In dem Artikel sagt der umweltpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Martin Bäumer, dass es keine Bereitschaft in der Fraktion gebe, die Forderungen durchzuwinken und sofort zum Gesetz zu machen.
Tatsache ist, dass Landesregierung und Bauernvertreter nicht zu Verhandlungen bereit waren, so dass der Gesetzesvorschlag des Volksbegehrens Artenvielfalt ohne deren Beteiligung erarbeitet werden musste. Kooperation war seitens Landesregierung und Bauernverband nicht gewollt. Es liegt auf der Hand: Der 'Niedersächsische Weg' wurde erst beschritten, als sich der Start des Volksbegehrens Artenvielfalt abzuzeichnen begann. Manche sagen ganz offen, dass damit das Volksbegehren verhindert werden soll, damit alles bleibt wie es ist.
„Nicht mit uns! Unterschreiben Sie für Artenvielfalt in Niedersachsen. Natur- und Artenschutz braucht Verbindlichkeit. Die sieht das Volksbegehren Artenvielfalt vor“, so der abschließende Aufruf von Ralf Poppe für das Volksbegehren Artenvielfalt.
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