Grüne: Bodenschutzbehörde wird Altlastenkataster nicht gerecht

Im Rahmen der Haushaltsberatungen für 2021 war der grünen Kreistagsfraktion aufgefallen, dass jährlich durchschnittlich nur einer der 386 im Landkreis bekannten Standorte aus dem Altlastenkataster näher bewertet wird. Für die Grüne Fraktion stellten sich sofort einige Fragen, die im Ausschuss für Regionalplanung und Umwelt am 14.04.2021 beantwortet wurden. Erst aufgrund der kritische Nachfrage wurde der Arbeitsstand am geplanten Altlastenkataster im Ausschuss vorgestellt.

17.04.21 –

Im Rahmen der Haushaltsberatungen für 2021 war der grünen Kreistagsfraktion aufgefallen, dass jährlich durchschnittlich nur einer der 386 bekannten Standorte im Landkreis aus dem Altlastenkataster näher bewertet wird. Für die Grüne Fraktion stellten sich sofort einige Fragen, die im Ausschuss für Regionalplanung und Umwelt am 14.04.2021 beantwortet wurden. Erst aufgrund der kritische Nachfrage wurde der Arbeitsstand am geplanten Altlastenkataster im Ausschuss vorgestellt.

Das Vorgehen der Landkreisverwaltung ist aus Sicht der Grünen inakzeptabel. Es entsteht der Eindruck, dass hier auf Zeit gespielt wird. Die Verwaltung wird der Aufgabe einer „Bodenschutzbehörde“ so nicht gerecht. Vorgesehen ist bisher lediglich eine halbe Stelle in der Verwaltung. Dieses muss dringend geändert werden.

Seit 1999 besteht die Verpflichtung (Vorgabe des Landes) zur Erarbeitung eines Altlastenkataster. Seit 2002 (seit etwa 20 Jahren) wird im Landkreis an der Erfassung der Standorte gearbeitet. Von den über 4.500 erfassten Standorten wurden bis 2003 für etwa 1.500 eine Grundrecherche vorgesehen. Nach einer Durchführungsphase bis 2018 wurden mittels einer Grunddatenerhebung 386 als altlastenrelevant eingestuft. Bis Ende 2021 soll deren Erfassung abgeschlossen sein.
Im Anschluss sollen für die 386 Flächen, von denen anzunehmen ist, dass eine konkrete Gefährdung zur Verunreinigung des Grundwassers und damit ggf. auch des Trinkwassers ausgeht, ein Sanierungsbedarf, bzw. -konzept erarbeitet werden. Derzeit werden nur Informationen über Altlastenverdachtsflächen an Kauf- oder Bauwillige herausgegeben, wenn eine konkrete Verwertung beabsichtigt ist (z.B. Veräußerung oder Bebauung). Eine dem Bodenschutz dienende vorsorgende genauere Prüfung und Bewertung soll erst nach Abschluss der weiteren Recherche erfolgen. Sanierungen sind bisher gar nicht geplant.

Aus Sicht der Grünen stellen sich einige Fragen:

  • Warum brauchte es über 15 Jahre, um diese Daten zu erheben?
  • Wie weit haben sich die potenziell vorhandenen Schadstoffe im Laufe von mehr als 20 Jahren ohne Schutzmaßnahmen weiter ausgebreitet oder das Grundwasser geschädigt?
  • Wie werden Verursacher/Eigentümer einbezogen? Diese hatten ja lange Zeit, sich aus der Verantwortung zu verabschieden, wie z.B. beim Mineralölwerk Stade.

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2021 | Fraktion | Umwelt und Naturschutz

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