26.06.18 –
„Statt Rabenvögel zu bejagen, sollte der allgemeine Artenschwund durch Zerstörung und Verarmung der Lebensräume in Natur und Landschaft bekämpft werden“, mit diesen Worten kritisiert Hartwig Holthusen, umweltpolitischer Sprecher der Grünen Kreistagsfraktion, den mehrheitlichen Beschluss im Kreistag.
Die Mehrheit der Kreistagsabgeordneten hat eine Verlängerung der Jagdzeiten auf Rabenkrähen vom 1. Juli bis zum 31. März beschlossen. Die gesetzliche Jagdzeit in Niedersachsen ist vom 1. August bis 20. Februar. Der Jagdbeirat hatte die Verlängerung der Abschusszeiten vom Landkreis als Jagdbehörde gefordert. Der Antrag wurde nach Meinung der Grünen Kreistagsfraktion pauschal mit dem „Schutz der heimischen Tierwelt und der Abwendung erheblicher landwirtschaftlicher Schäden“ begründet.
„Obwohl die Kreisverwaltung naturschutzfachliche Bedenken anführte, stimmte die Mehrheit der Kreistagsabgeordneten dem Vorstoß des Jagdbeirates zu“, so Hartwig Holthusen fassungslos.
Die Rabenkrähe unterliegt dem allgemeinen Schutz der EU-Vogelschutzrichtlinie. Seit einer Änderung 1994 ist sie andererseits als eine Art gelistet, die in Deutschland bejagt werden darf. Einzuhalten ist allerdings das Tötungsverbot während der Brutzeit. „Durch die geplante Verordnung wird die Jagdzeit auf Rabenvögel über die bisherige Ausnahme hinaus in die Brutzeit erweitert“, das findet Hartwig Holthusen unglaublich.
Die Grünen haben gegen die Bejagung gestimmt. „Weder ließen sich Schäden wissenschaftlich nachweisen, noch wurde ein „Erfolg“ im Sinne einer zunehmenden Artenvielfalt kleinerer Singvögel oder Niederwild nach erfolgtem Töten oder Bejagen der Rabenkrähen festgestellt“, betont der Harsefelder.
„In einer ausgeräumten Landschaft, maßgeblich verursacht durch industrielle Landwirtschaft, finden viele Singvögel und Niederwildarten wie das Rebhuhn keine Deckung und sind leichtes Opfer von Beutetieren. Das ist das ursächliche und eigentliche Problem“, so Hartwig Holthusen abschließend.
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