
11.02.21 –
„Ausstiegsdrohung des Landvolks darf kein Vorwand fürs Nichtstun sein“
„Umweltminister Olaf Lies und Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast müssen jetzt endlich liefern“, sagt GRÜNEN-Landesvorsitzender Hans-Joachim Janßen. „Die gesetzlichen Änderungen, auf die sich Landesregierung, Landvolk und Umweltverbände verständigt haben, hat der Landtag bereits vor drei Monaten beschlossen. Die noch ausstehenden Verordnungen, Erlasse und Förderprogramme muss die Landesregierung jetzt zügig auf den Weg bringen. Wenn sich das Landvolk nun wieder von gemeinsamen Artenschutzzielen verabschieden will, ändert das an der Sache erst mal überhaupt nichts“, meint Janßen. Der vom niedersächsischen Landvolkpräsidenten Holger Hennies aufgrund der Einigung des Bundeskabinetts auf ein Insektenschutzgesetz angekündigte Ausstieg seines Verbandes aus dem sogenannten Niedersächsischen Weg sei nach Meinung der niedersächsischen GRÜNEN „zwar bedauerlich, ändere aber in der Sache nichts.“
Der Niedersächsische Weg sei nur wegen des großen Erfolges unseres Volksbegehrens Artenvielfalt zustande gekommen. Im Vertrauen auf die Zusagen der Verhandlungspartner sei das Volksbegehren eingestellt worden. "Wenn Umweltminister Lies jetzt nicht zügig und vollständig liefert, wäre das ein Verrat an den über 160.000 Niedersachsen und den mehr als 200 Bündnispartnern, die dafür unterschrieben haben. Dabei werden wir nicht tatenlos zusehen“, erklärt Janßen.
Das vom Bundeskabinett beschlossene Insektenschutzgesetz ist nach Janßens Einschätzung ein kleiner Schritt in die richtige Richtung. „Bei den Gewässerrandstreifen sieht das Bundesgesetz in etwa das vor, was wir auch im Volksbegehren formuliert hatten und im Niedersächsischen Wassergesetz umgesetzt ist.“ Die Kritik des Landvolkpräsidenten sei deshalb auch unbegründet. „Beim Pestizideinsatz in der Fläche hingegen bin ich enttäuscht: Hier hätte es ein vollständiges Pestizidverbot in Schutzgebieten und eine wirksame Reduzierung des Pestizideinsatzes auf der ganzen Fläche geben müssen“, meint der GRÜNEN-Landesvorsitzende.
Darüber hinaus sei die Behauptung, die Landwirte würden enteignet, wenn sie weniger Gift auf Teilen ihrer Flächen einsetzen müssten, Unsinn. „Natürlich sind Landwirte mit ihrem Eigentum verpflichtet, sich bei wichtigem öffentlichen Interesse wie dem Natur- und Artenschutz an Vorgaben zu halten“, sagt Janßen. „Das geht ja auch anderen so, etwa Restaurant- oder Cafébesitzern, die den öffentlichen Verkehr nicht behindern dürfen oder Denkmalschutz beachten müssen. Eigentum verpflichtet, das ist grundgesetzlich festgeschrieben.“ Bei erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen gebe es zudem einen vom Land freiwillig gezahlten Erschwernisausgleich.
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