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24.05.23 –
Stade. Das Windflächenbedarfsgesetz des Bundes verpflichtet Niedersachsen, 2,2 % seiner Landesfläche planerisch für Windenergie auszuweisen. Niedersachsen möchte dabei auch eine stärkere finanzielle Teilhabe und Akzeptanz der Menschen vor Ort und der Kommunen am Ausbau der Erneuerbaren Energien erreichen sowie Genehmigungsverfahren vereinfachen. Darum hat die Landesregierung am (heutigen) Dienstag den Entwurf des Niedersächsischen Windenergiebeschleunigungsgesetzes zur Verbandsbeteiligung freigegeben.
„Ich freue mich sehr darüber, dass unser Umweltminister die Initiative ergriffen hat, um die Menschen vor Ort und den Kommunen stärker an den Profiten durch den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beteiligen“, sagt der Grünen Landtagsabgeordnete Leddin.
Die für Windenergie an Land vorgeschlagenen Flächen wurden auf Basis einer Potenzialstudie ermittelt und Anfang des Jahres vorgestellt. Nach Hinweisen aus den Landkreisen und aufgrund militärischer Belange wurden die Flächen dann in den letzten Monaten neu berechnet. Insbesondere neue Daten der Bundeswehr zu Hubschraubertiefflugstrecken, militärischen Anflugverfahren und Truppenübungsplätzen haben zu Verschiebungen geführt. Insgesamt hat sich die Potenzialfläche im Vergleich zum Februar von 7,2 % auf 6,2 % der Landesfläche verringert. Aus diesen 6,2 % grundsätzlich für die Windenergie gut geeigneter Potenzialflächen sollen die Landkreise in eigener Verantwortung ausreichend Flächen als Vorranggebiete Wind ausweisen, um die 2,2 Prozent-Vorgabe des Bundes in Niedersachsen bis 2026 erfüllen zu können.
Im Landkreis Stade sind es nunmehr 3,67 % der Fläche, auf denen Windkraftanlagen gebaut werden sollen und damit 4,81 % weniger als nach den ersten Zahlen, die im Februar vorgelegt wurden. Die Analysen des Umweltministeriums zeigen, dass grundsätzlich auf 8,48 % der Fläche im Landkreis Windräder möglich wären. In die genauen Vorgaben flossen etwa Bevölkerungsdichte, Art und Umfang der Besiedelung, Abstände, Waldflächen und auch Vogelschutzgebiete ein. „Damit haben wir eine belastbare Arbeitsgrundlage und Klarheit mit der unser Landkreis jetzt weiter planen kann. Das ist ein wichtiges Signal für den Aufbruch und die Energiewende“, sagt Leddin
Die Grünen wollen zudem, dass die Kommunen auch unmittelbar von der Windkraft profitieren können. "Ich begrüße ausdrücklich, dass nach den Plänen von Rotgrün zukünftig jede Kommune von jeder Windkraftanlage direkt profitieren soll. Diese Zahlungen fließen direkt in den kommunalen Haushalt und können für Kindergärten, Spielplätze oder auch kulturelle Zwecke eingesetzt werden. Das steigert die Akzeptanz bei den Anlieger*innen", erklärt Leddin
Das Gesetz soll – so der vorgeschlagene Entwurf – die Anlagenbetreibenden zur Zahlung einer Akzeptanzabgabe von 0,2 Cent pro erzeugter Kilowattstunde an die jeweilige Kommune verpflichten und eine zusätzliche Beteiligungsmöglichkeit für Kommunen und Bevölkerung eröffnen. „Ermöglicht werden soll,“ so Umweltminister Meyer, „eine stärkere Beteiligung der Kommunen sowie der Bürgerinnen und Bürger vor Ort am Ausbau der Erneuerbaren Energien. Die Menschen im Ländlichen Raum sollen auch finanziell vom Ausbau der Erneuerbaren Energien profitieren.“
Mit dem vorgeschlagenen Artikelgesetz soll weiter geregelt werden, dass Kommunen grundsätzlich eine laufende Zahlung nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) für Windkraftanlagen und Solarfreiflächenanlagen mit einer Leistung von mehr als 1 MW erhalten. Die Einnahmen sollen in soziale, ökologische oder kulturelle Projekte der jeweiligen Gemeinde fließen mit der Verpflichtung, die Verwendung jährlich zu veröffentlichen.
Des Weiteren sollen sich die Kommunen beziehungsweise die Bürgerinnen und Bürger auch direkt an großen Windkraft- oder Solarprojekten beteiligen können. Dies kann durch eine Bürgerenergiegenossenschaft, kommunale Beteiligung oder mit einem Energiesparbrief für die Bürgerinnen und Bürger in der Nähe der Anlage erfolgen. Abgeordneter Leddin: „Niedersachsens ländliche Räume leisten viel für die klimaneutrale Energieversorgung mit Erneuerbaren Energien. Daher ist es nur fair, wenn die Gemeinden sowie Bürgerinnen und Bürger auch finanziell direkt davon profitieren können.“
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