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BDK51 beschließt wegweisenden Antrag aus dem KV Stade

Grundrecht auf Verschlüsselung in EU-Charta

30.11.25 –

Auf der 51. Bundesdelegiertenkonferenz (BDK) von Bündnis 90/Die Grünen wurde heute (30.11.2025) ein Antrag von Kai Bojens aus dem Kreisverband Stade angenommen, der die Aufnahme eines Grundrechts auf Verschlüsselung in die Charta der Grundrechte der Europäischen Union fordert. Initiator Kai Bojens (OV Harsefeld) möchte damit ein klares Signal gegen pauschale Überwachungsvorhaben wie die umstrittene „Chatkontrolle“ und den Einsatz von Hintertüren in verschlüsselter Kommunikation setzen.

„Was Bürger\*innen privat kommunizieren, darf niemals Ziel ständiger Überwachung sein. Das ist unser Auftrag als Partei für Bürger\*innenrechte!", so Kai Bojens zur Motivation seines Antrages. 

Der Antrag richtet sich an den Bundesvorstand, gemeinsam mit den Partnerparteien der Europäischen Grünen Partei (EGP), den Grünen Abgeordneten im Europäischen Parlament und im Bundestag eine Strategie zu entwickeln, um das Recht auf Verschlüsselung für natürliche und juristische Personen verbindlich zu verankern. Ziel ist es, anlasslose Massenüberwachung sowie technische Umgehungsmechanismen wie Client-Side-Scanning rechtlich unmöglich zu machen. "Eingriffe in das digitale Briefgeheimnis sollen nur im begründeten Einzelfall und unter strengen rechtsstaatlichen Auflagen zulässig sein", findet Kai Bojens.

Hintergrund sind wiederholte Bestrebungen einzelner EU-Mitgliedstaaten und Institutionen, verschlüsselte Kommunikation durch pauschale Überwachungsmaßnahmen auszuhebeln. „Die EU darf sich nicht auf das bürgerrechtliche Niveau autokratischer Regime wie Russland oder China begeben“, warnt Bojens. „Eine Hintertür für ‚die Guten‘ gibt es nicht – sie öffnet Tür und Tor für Missbrauch, wie die Enthüllungen von Edward Snowden gezeigt haben.“ Zudem gefährden solche Vorhaben die Wirtschaftssicherheit, die auf vertrauliche Datenanwendungen angewiesen ist.

Bojens betont: „Verschlüsselung ist kein Luxus, sondern eine Grundvoraussetzung für freie Kommunikation in einer digitalen Demokratie. Wer sie aushöhlt, untergräbt nicht nur Privatsphäre, sondern auch das Vertrauen in den Rechtsstaat. Mit diesem Antrag stellen wir uns entschieden gegen den Überwachungswahn und für eine EU, die Grundrechte auch im Digitalen schützt.“

Der Beschluss der BDK51 sendet ein deutliches Signal an die europäische Politik: Die Grünen werden sich auf allen Ebenen für ein unantastbares Recht auf sichere Kommunikation einsetzen – als Schutz vor willkürlicher Überwachung und als Grundlage für eine freie, demokratische Gesellschaft.

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2025 | Demokratie & Recht

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