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16.02.22 –
Hamburger Schlickpläne provozieren Grundsatzstreit – Wenzel: Gehört Neuwerk rechtlich einwandfrei zur Hansestadt? – Staatsvertrag von 1961 soll überprüft werden.
Der Cuxhavener Grünen-Bundestagsabgeordnete Stefan Wenzel will die Rechtmäßigkeit des Hamburger Besitztums an der Nordseeinsel Neuwerk und dem umliegenden Gebiet neu prüfen lassen. Im Zusammenhang mit dem sich zuspitzenden Streit zwischen der Hansestadt und den Gemeinden an der Unterelbe über die geplante Verklappung von Hafenschlick bei Scharhörn sieht der Grünen-Politiker staatsrechtlichen Klärungsbedarf“.
„Die Rücksichtslosigkeit der Hamburger provoziert einen Grundsatzstreit. Wenn die Hansestadt im betreffenden Gebiet eine Schlickdeponie einrichten will und für sich das alleinige Entscheidungsrecht reklamiert, stellen wir in Frage, ob Neuwerk überhaupt rechtmäßig Hamburger Hoheitsgebiet geworden ist!“ Der Grünen-Politiker verweist auf entsprechende politische Auseinandersetzungen in der Mitte des vorigen Jahrhunderts. 1961 hatten die Länder Hamburg und Niedersachsen per Staatsvertrag vereinbart, dass die Insel Neuwerk im Tausch mit Teilen des Cuxhavener Hafengebiets von Niedersachsen abgetreten wird. Der Hamburger SPD-Bürgermeister Nevermann feierte das Grundstücksgeschäft als „Raumsicherung für die Zukunft“. Allerdings ist dokumentiert, dass damals von Beamten des Bundesverkehrsministeriums erhebliche Zweifel angemeldet wurden, ob diese in „Geheimgesprächen“ vorbereitete Tauschaktion rechtmäßig war. Zum einen gab es unterschiedliche Ansichten darüber, welche Sandbänke in der Elbmündung Bundes- oder Landesgebiet waren. Zum anderen wurde darauf verwiesen, dass laut Grundgesetz die Verfahren über Änderungen des Gebietsbestandes der Länder der Zustimmung des Bundesrates und des Bundestages bedürfen. Diese Beteiligung habe es seinerzeit offenbar laut zeitgenössischer Berichterstattung jedoch nicht gegeben.
Wenzel: „Dazu gibt es viele Fragen. Wenn Hamburg in der aktuellen Auseinandersetzung wieder einmal die Anrainer brüskiert, dann wäre es doch interessant zu erfahren, ob sich dieses breitbeinige Auftreten überhaupt durch eine juristisch wasserfeste Rechtslage begründen lässt“. Der Grünen-Politiker wies auf die mehrfach gewechselte territoriale Zugehörigkeit Neuwerks hin. Durchgängig bestand jedoch die enge Verbindung mit Cuxhaven für die Versorgung mit Lebensmitteln, Energie, ärztlichen Dienstleistungen und die Wahrnehmung der Belange von Tourismus und Naturschutz. „Und es sollte nicht vergessen werden, dass Hinrich-Wilhelm Kopf als erster Ministerpräsident in Hannover nach dem Krieg die wesentlichen Inhalte des Entwurfs der Landesverfassung auf Neuwerk verfasst hat. Niedersächsischer geht es kaum. Hamburg behandelt die Insel wie ein Faustpfand. Für Niedersachsen ist Neuwerk ein Stück Heimat!“, sagte der Grünen-Politiker.
Anfragen im Niedersächsischen Landtag und im Bundestag könnten nun für Aufklärung über das Zustandekommen des Staatsvertrages und die dabei erörterten oder auch ausgeklammerten politischen und juristischen Bedenken sorgen.
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