07.02.24 –
„Wir Grüne hatten und haben seit Beginn der Planung sehr große Zweifel an der Umsetzbarkeit und der Notwendigkeit der A26-Abfahrt Buxtehude über die Rübker Straße angemerkt“, mit diesen Worten bezieht Verena Wein-Wilke, Co-Vorsitzende der Grünen Kreistagsfraktion, Stellung zur Urteilsbegründung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg. Das OVG entschied in zweiter Instanz und legte am Montag (5.2.2024) die Begründung vor. Der Planfeststellungsbeschluss des Landkreises zum Ausbau der K40 ist nach Urteil des Gerichts "rechtswidrig und nicht vollziehbar".
Das Urteil bestätige zum wiederholten Mal eine fehlerhafte nicht umsetzbare Planung. Selbst wenn die Konflikte an der Rübker Straße beigelegt werden könnten - es sieht nach Ansicht der Grünen Kreistagsfraktion nicht danach aus – sei der tägliche Verkehrsstau bis in die Buxtehuder Innenstadt vorprogrammiert. Verena Wein-Wilke ist sich sicher: „Bei einer alternativen Trasse durch das Vogelschutzgebiet werden nächste Klagen folgen. Es wäre allerhöchste Zeit, die Planung an dieser Stelle grundsätzlich aufzugeben, anstatt weitere Mittel zu versenken“. Verena Wein-Wilke weiter: „Die Mittel sind nicht vorhanden oder werden für Anderes dringend benötigt“ und sie zählt die Sanierung vorhandener Straßen, den Radwegebau, die Elbekliniken, die Schulen oder auch den Klimaschutz auf.
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