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06.11.24 –
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Regionalplanung des Kreistags Stade hat heute (6. November 2024) einstimmig dem Antrag der Grünen Kreistagsfraktion zum Bodenschutz zugestimmt. Der Antrag sieht die Aufstellung einer Prioritätenliste vor, in der das Gefährdungspotenzial und die Anzahl der altlastverdächtigen Standorte in der jeweiligen Priorität festgehalten werden soll. Außerdem soll die Menge der jährlich zu untersuchenden Altlastverdachtsflächen erhöht werden. Bisher dauert die Feststellung von Sanierungspflichten und die Heranziehung von Verursachern der Bodenverunreinigungen zu lange. Daher sollen 20 Feststellungen pro Jahr nicht unterschritten werden. Drittens sollen Haushaltsmittel für die Maßnahmen bereitgestellt werden. Dadurch ist der Vollzug durch die Untere Bodenschutzbehörde sowie eine entsprechende Priorität in der Stellenbesetzung gesichert.
Karin Aval, Mitglied der Grünen Kreistagsfraktion freut sich, dass der Antrag sogar noch um die Schaffung einer 2. Stelle ergänzt wurde. „Dieser Beschluss wird jetzt in die Veränderungsliste zum Haushalt eingearbeitet und schafft dort hoffentlich ebenfalls eine Zustimmung“, betont Karin Aval.
Hintergrund des Grünen Antrages sind die zu langsamen Untersuchungen auf altlastverdächtigen Standorten. Karin Aval dazu im Antrag: „Altlasten, insbesondere, wenn sie mit wasser-, umwelt- oder gesundheitsgefährdenden Stoffen verunreinigt sind, gefährden unser Grundwasser. Der Landkreis Stade hat eine Garantenpflicht, die Qualität unseres Grundwassers und des Bodens zu sichern.“
Der Antrag im Wortlaut:
Antrag zum Haushalt 2025, „Maßnahmen zum Vollzug des Bodenschutzes“
im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Regionalplanung
Sehr geehrter Herr Landrat, sehr geehrte Frau Pönitz,
ab 2022 sollten pro Jahr jährlich 10 standortorientierte Untersuchungen auf altlastverdächtigen Standorten durch externe Gutachter erfolgen. Dieses ist weder im Jahr 2022 noch in den Jahren 2023 und 2024 erfolgt. Aus unserer Sicht eine nicht hinzunehmende Vorgehensweise der Unteren Bodenschutzbehörde.
Altlasten, insbesondere, wenn sie mit wasser-, umwelt- oder gesundheitsgefährdenden Stoffen verunreinigt sind, gefährden unser Grundwasser. Der Landkreis Stade hat eine Garantenpflicht, die Qualität unseres Grundwassers und des Bodens zu sichern.
Ebenso verhindert die zu langsame Feststellung von Sanierungspflichten die Heranziehung von Verursachern der Bodenverunreinigungen zur Kostenübernahme ggf. notwendiger Sanierungsmaßnahmen und auch der potenziellen weiteren Nutzung von Grundstücken. Dieses ist bei 4800 potenziellen Verdachtsflächen und nur 10 geplanten Sondierungsmaßnahmen pro Jahr ohnehin anzunehmen (es würde 480 Jahre brauchen alle Flächen zu sondieren).
Vor diesem Hintergrund beantragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Kategorie
2024 | Fraktion | Umweltschutz
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