Belasteter Gleisschotter in Stade beschäftigt Bundestag

Die nach Untersuchungsergebnissen des Landkreises belasteten Bodenhalden der DB Netz AG auf dem städtischen Gelände am Güterbahnhof sind nun auch Thema im Deutschen Bundestag. Die Grünen aus dem Kreisverband Stade haben die Grünen-Bundestagsabgeordnete Dr. Julia Verlinden eingeschaltet.

15.06.15 –

Die nach Untersuchungsergebnissen des Landkreises belasteten Bodenhalden der DB Netz AG auf dem städtischen Gelände am Güterbahnhof sind nun auch Thema im Deutschen Bundestag. Die Grünen aus dem Kreisverband Stade haben die Grünen-Bundestagsabgeordnete Dr. Julia Verlinden eingeschaltet.

Die Lüneburgerin fragt die Bundesregierung, was sie unternimmt, um die in Besitz des Bundes befindliche DB Netz AG hinsichtlich ihres Umgangs mit schadstoffbelastetem Gleisschotter zu kontrollieren und so zu verhindern, dass schadstoffbelasteter Gleisschotter vor Ort unsachgemäß und offen zugänglich gelagert wird und weder gegen Winddrift noch gegen Schadstoffabgabe in den Boden gesichert ist“. Dr. Julia Verlinden, die aus ihrem Regionalbüro in Lüneburg auch den Landkreis Stade betreut, bezieht sich ich in ihrer Anfrage auf den aktuellen Fall in Stade und beruft sich auf die Antwort des Landrates Michael Roesberg, Landkreis Stade, vom 02.06.15 auf die Anfrage des Kreistagsabgeordneten Ulrich Hemke vom 20.05.15).

In einer ersten Stellungnahme sah der Landkreis keinen Grund zur Beunruhigung. Erst nachdem Urlich Hemke schriftlich bei Landrat Roesberg nachgehakt habe, wurde Wochen später klar: es handelt sich bei den Bodenhalden um gefährlichen Abfall, der dort ungeschützt gelagert wird. „Allein der Hinweis, dass das  Haldenmaterial als "gefährlicher Abfall" einzustufen und zu entsorgen ist wirft einige Fragen auf“, sagt Ulrich Hemke. Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz darf die Lagerung und der Umschlag von gefährlichen Abfällen nur in dafür zugelassenen Anlagen erfolgen.  Dazu Ulrich Hemke: "Es stellt sich die Frage, ob hier Bahn als Auftraggeber, Stadt Stade als Grundstückseigentümerin und Gewerbeaufsichtsamt  ordnungsgemäß gehandelt haben“.

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