Für Flüchtlinge ist die Kontoeröffnung erleichtert

22.09.15 –

„In der Vergangenheit gab es mehrfach Probleme für Flüchtlinge, Konten bei hiesigen Banken und Sparkassen zu eröffnen. Durch eine neue Regelung der Deutschen Bankenaufsicht Bafin ist es nun für Flüchtlinge leichter ein Konto zu eröffnen“, schreibt Ulrich Hemke, der neben Verena Wein-Wilke, Sprecher der Grünen Kreistagsfraktion ist, an Landrat Roesberg.
Hintergrund der Probleme ist, dass man sich für eine Kontoeröffnung bei der Bank ausweisen muss. So schreibt es das Geldwäschegesetz vor. Aber Flüchtlinge können sich mit Behördenpapieren oft nicht ausreichend ausweisen. Weil sie sich noch im Asylverfahren befinden, fehlen ihnen diese Dokumente. Duldungspapiere etwa reichten Geldinstituten bislang nicht aus. Das hat jetzt die deutsche Finanzaufsicht Bafin geändert.
Für den kommenden Kreisausschuss nimmt Ulrich Hemke die neue Regelung für einige zu klärenden Fragen zum Anlaß:
Ulrich Hemke fragt:

  1. Hat die Landkreisverwaltung  die hier ansässigen Flüchtlinge auf die anscheinend neue Lage aufmerksam gemacht?
  2. Für welche Flüchtlingsgruppen trifft diese Möglichkeit zu bzw. welche sind davon, noch, ausgeschlossen?
  3. Wie ist diesbezüglich die Praxis der Kreissparkasse Stade?
  4. Ist die Information der FAZ  richtig, dass die privaten Geschäftsbanken Flüchtlinge zu den Sparkassen schicken, weil sie diese nicht für „lukrativ“ halten?

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2015 | Soziales

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