Abgabe des Seminarkindergartens: Jugendhilfeausschuss soll Arbeitsgruppe einsetzen

10.05.15 –

„Die Diskussion um die Abgabe des Seminarkindergartens wird schon sehr konkret, jedoch ohne dass wichtige Schritte abgearbeitet wurden, die üblicherweise einer endgültigen Entscheidung vorausgehen“, meint Ursula Männich-Polenz, Mitglied der Grünen Kreistagsfraktion.

Die SPD hat aus diesem Grunde einen Antrag gestellt, dass auch andere Träger von Kindertagesstätten angefragt werden sollen, ob sie zu einer Übernahme des Seminarkindergartens bereit sind. „Bisher fehlt aber noch die grundsätzliche Entscheidung des Jugendhilfeausschusses, ob der Seminarkindergarten in andere Hände abgegeben werden soll oder ob der Landkreis die Trägerschaft behält“, darauf weist Ursula Männich-Polenz hin. Darüberhinaus seien die Bedingungen der Abgabe noch nicht ausreichend diskutiert und keineswegs entschieden worden.Deshalb hat sie im Namen der Grünen Kreistagsfraktion einen Antrag für den Jugendhilfeausschuss gestellt.

Sie erinnert daran, dass Landrat Roesberg ebenso versäumt hat, die Elternvertreter des Seminarkindergartens entsprechend §10 (4) des Kindertagesstättengesetzes (s.Anhang) in den Prozess einzubinden und das Benehmen in dieser Frage herzustellen.  Ursula Männich-Polenz hält es für  unverzichtbar, die Vertreter des Personalrates mit in den Entscheidungsprozess einzubeziehen.

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Der Antrag im Wortlaut:

Jugendhhilfeausschuss am 11.05.2015,

Antrag zum Tagesordnungspunkt Seminarkindergarten

Sehr geehrter Herr Landrat,

Die Diskussion um die Abgabe des Seminarkindergartens wird schon sehr konkret ohne dass wichtige, einer endgültigen Entscheidung vorausgehende Schritte abgearbeitet wurden. Die SPD hat aus diesem Grunde einen Antrag gestellt, dass auch andere Träger von Kindertagesstätten angefragt werden sollen, ob sie zu einer Übernahme des Seminarkindergartens bereit sind.

 

Bisher fehlt aber noch die grundsätzliche Entscheidung des Jugendhilfeausschusses, ob der Seminarkindergarten in andere Hände abgegeben werden soll oder ob der Landkreis die Trägerschaft behält. Darüberhinaus sind die Bedingungen der Abgabe noch nicht ausreichend diskutiert und keineswegs entschieden.

Ebenso wurde versäumt, die Elternvertreter des Seminarkindergartens entsprechend §10 (4) des Kindertagesstättengesetzes (s.Anhang) in den Prozess einzubinden und das Benehmen in dieser Frage herzustellen.

Des Weiteren halte ich es für  unverzichtbar, die Vertreter des Personalrates mit in den Entscheidungsprozess einzubeziehen.

Schließlich sehe ich, dass das den Eltern angekündigte Ziel einer Abgabe des Seminarkindergartens zum 01.08.2015 angesichts der ungeklärten Fragen und der bisher fehlenden Einbindung der Betroffenen nicht zu schaffen ist.

Aus desem Grunde stelle ich im Namen meiner Fraktion folgenden Antrag an den Jugendhilfeausschuss:

Antrag

Der Jugendhilfeausschuss setzt zur Vorbereitung einer Entscheidung des Jugendhilfeausschusses und zur ordnungsgemäßen Beteiligung der Elternvertreter und des Personalrates eine Arbeitsgruppe ein, die sich zur Aufgabe macht, alle Fragen bezüglich einer  Abgabe des Seminarkindergartens an einen anderen Träger zu klären mit dem Ziel:

a) zu prüfen, ob es grundsätzlich wünschenswert ist, den Seminarkindergarten abzugeben oder ob der Landkreis Träger bleiben sollte;

b) wenn ja, unter welchen Rahmenbedingungen eine Abgabe erfolgen kann/sollte und

c) welche/r Träger in Frage kommen/t.

Das wichtigste Ziel muss aber sein, das Benehmen der Elternvertreter und des Personalrates in diesen Fragen herzustellen.

In dieser Arbeitsgruppe sollten mindestens vertreten sein:

  • Ein Vertreter/ eine Vertreterin aus jeder Fraktion im Jugendhilfeausschuss,
  • die Verwaltung des Landkreises,
  • die Elternvertreter im Beirat des Seminarkindergartens,
  • ein Vertreter des Personalrates des Seminarkindergartens,
  • die Leitung  des Seminarkindergartens oder deren Vertretung,
  • ein Vertreter/eine Vertreterin der Kreiselternvertretung der Kindertagesstätten im LK Stade.

Mit freundlichen Grüßen

Ursula Männich-Polenz

 

Anhang

§ 10 KiTaG – Elternvertretung und Beirat der Kindertagesstätten

(1) Die Erziehungsberechtigten der Kinder in einer Gruppe wählen aus ihrer Mitte eine Gruppensprecherin oder einen Gruppensprecher sowie deren Vertretung. Das Wahlverfahren regelt der Beirat. Die Gruppensprecherinnen und Gruppensprecher bilden einen Elternrat. Die erste Wahl in einer Kindertagesstätte veranstaltet der Träger.

(2) Die Elternräte in einer Gemeinde können einen gemeinsamen Elternrat bilden (Gemeinde- oder Stadtelternrat für Kindertagesstätten). Diese Elternräte und andere Zusammenschlüsse von Elternvertretungen können gebildet werden, wenn sich mindestens die Hälfte der Elternräte aus dem vertretenen Gebiet beteiligt. An Kreiselternräten müssen sich mindestens die Gemeindeelternräte aus der Hälfte der kreisangehörigen Gemeinden beteiligen. Die Gemeinden und die örtlichen Träger sollen den Elternräten vor wichtigen Entscheidungen rechtzeitig Gelegenheit zur Stellungnahme geben.

(3) Die Gruppensprecherinnen und Gruppensprecher sowie die Vertreter der Fach- und Betreuungskräfte und des Trägers, deren Zahl der Träger bestimmt, bilden den Beirat der Kindertagesstätte. Der Träger kann vorsehen, dass die Aufgaben eines Beirats von einem anderen Gremium wahrgenommen werden, wenn in diesem eine den vorstehenden Bestimmungen entsprechende Vertretung mit entscheidet.

(4) Wichtige Entscheidungen des Trägers und der Leitung erfolgen im Benehmen mit dem Beirat. Das gilt insbesondere für

  1. die Aufstellung und Änderung der Konzeption für die pädagogische Arbeit,
  2. 2. die Einrichtung neuer und die Schließung bestehender Gruppen oder Betreuungsangebote,
  3. die Festlegung der Gruppengrößen und Grundsätze für die Aufnahme von Kindern,
  4. die Öffnungs- und Betreuungszeiten.

Der Beirat kann Vorschläge zu den in Satz 2 genannten Angelegenheiten sowie zur Verwendung der Haushaltsmittel und zur Regelung der Elternbeiträge in der Kindertagesstätte machen.

Kategorie

2015 | Fraktion | Soziales

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