
01.07.15 –
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem heutigen Urteil (01.07.2015) klargestellt, dass Bauvorhaben, die zur Verschlechterung des Gewässerzustandes führen, nicht genehmigt werden dürfen. Ausnahmen seien jedoch möglich. Grundsätzlich sehen sich die Grünen im Kreisverband mit dem Urteil in ihrer ablehnenden Haltung gegenüber Flussvertiefungen bestärkt: „Ein Ausbaggern unserer Flüsse verhindert, dass wir jemals einen guten ökologischen Zustand erreichen. Daher ist es ein wichtiges Signal, dass der EuGH heute die bindende Wirkung der Wasserrahmenrichtlinie bestätigt hat“, so die Grünen aus dem Kreisverband Stade. Das EuGH-Urteil sei ebenfalls richtungsweisend für die geplante Elbvertiefung.
„Wir erwarten, dass das Bundesverwaltungsgericht die strikten Vorgaben konsequent in den anstehenden weiteren Urteilen aufnehmen wird und die Pläne für Weser und Elbe nun zurückgenommen werden. Einseitige Eingriffe mit solch erheblichen Umweltauswirkungen auf die Flüsse sind nicht zu verantworten. Der trübe Zustand unserer Flüsse ist weit von dem Ziel der Wasserrahmenrichtlinie entfernt. Daher gilt es, die negativen Umweltfolgen massiv zu reduzieren und für einen vollständigen ökologischen Ausgleich zu sorgen. Umwelt- und Wirtschaftspolitik müssen zusammengebracht werden. „Wer einseitig nur auf Wirtschaftsinteressen setzt, muss sich nicht wundern, wenn er nun die Quittung bekommt. Diese Art von Politik ist nicht nur umweltschädlich, sondern schafft unsichere Rahmenbedingungen und schadet so dem Standort. Statt immer weiterer Baumaßnahmen an unseren Flüssen brauchen wir eine funktionierende norddeutsche Hafenkooperation.“
Interessant wird die Auswertung des EuGH-Urteils auch in Sachen Kühlwasserentnahme aus der Elbe für das geplante Kohlekraftwerk der DOW. Das Urteil stellt klar, dass Bauvorhaben, die zur Verschlechterung des Gewässerzustandes führen, nicht genehmigt werden dürfen.
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