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05.11.16 –
Das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz wurde am 26.10.2016 geändert und bietet jetzt deutlich verbesserte Rahmenbedingungen für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide. Auf Initiative der BUXTEHUDER GRÜNEN können Räte künftig keine Entscheidungen mehr treffen, wenn zu einem Thema ein Bürgerbegehren läuft.
Die Initiative war eine Reaktion auf die Entscheidung der Buxtehuder Politik gegen ein Bürgerbegehren zum Hochwasserschutz 2013. Darauf weisen die Grünen im Landkreis jetzt hin. CDU, SPD und BBG/FWG hatten im Dezember 2013 im Buxtehuder Stadtrat entschieden keine Bürgerbeteiligung zum Thema Hochwasserschutz zuzulassen.
Obwohl das „Buxtehuder Aktionsbündnis für nachhaltigen Hochwasserschutz“ die für ein Bürgerbegehren erforderlichen Unterschriften gesammelt hatte, lehnten die Buxtehuder Ratsparteien eine Abstimmung der Bürgerinnen und Bürger zum Thema Hochwasserschutz im Rat seinerzeit ab. Ein möglicher Erfolg des Bürgerbegehrens wurde dadurch verhindert.
Die beiden BUXTEHUDER GRÜNEN Verena Kölsch und Guido Seemann sowie der GRÜNEN-Kreisverband Stade sahen Defizite im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) und formulierten daraufhin einen Antrag für den Landesparteitag der Grünen im Mai 2014 in Hameln. Der Antrag sah vor, dass sich die Grüne Landtagsfraktion im Landtag für eine Änderung des NKomVG einsetzt, so dass Entscheidungen von Räten verhindert werden, wenn ein Bürgerbegehren läuft.
„Unser Antrag wurde damals mit überwältigender Mehrheit in Hameln angenommen und ist nun im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz enthalten“, freut sich der Buxtehuder Guido Seemann. „3.200 Buxtehuder Bürgerinnen und Bürger hatten sich einen Bürgerentscheid gewünscht und unterstützen damit das Aktionsbündnis“, erinnert sich Guido Seemann. Der Buxtehuder Rat machte mit seiner Entscheidung deutlich, dass der Bürgerwille und bürgerschaftliches Engagement in Buxtehude nicht erwünscht seien. „Mit der Reform der Niedersächsischen Kommunalverfassung ist dies künftig nicht mehr möglich“, freuen sich die Stader Grünen, dass ihre Initiative jetzt mit Verabschiedung der Reform des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes zum Erfolg führte.
Verena Kölsch dazu: „Das Bürgerbegehren ist ein basisdemokratisches Element der Kommunaldemokratie, das dem Bürger die aktive Mitgestaltung an der kommunalen Politik und dadurch an seinem eigenen Lebensumfeld eröffnet. Wir freuen uns, dass Politiker, dieses Engagement künftig nicht mehr durch eigene Entscheidungen behindern oder verhindern können.“Mit der Reform sind weitere Verbesserungen für mehr bürgerschaftliches Engagement umgesetzt worden. Mussten bisher 10 Prozent der Wahlberechtigten das Begehren durch Unterschrift unterstützen, werden in größeren Kommunen künftig auch 5 Prozent reichen. War beim Entscheid eine Wahlbeteiligung von 25 Prozent für einen Erfolg des Begehrens erforderlich, reicht jetzt eine Beteiligung von 20 Prozent. Außerdem ist ein formeller Kostendeckungsvorschlag nicht mehr zwingend erforderlich.
Guido Seemann: „Bürgerschaftliches Engagement muss und wird durch die Reform gefördert und darf nicht mehr, wie in Buxtehude 2013 geschehen, unbeachtet bleiben. Wir wollen mehr Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger ermöglichen. Das stärkt die kommunale Selbstverwaltung und Demokratie und kann die Akzeptanz von politischen Entscheidungen erhöhen.“
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