Grüne haben Fragen zum ökologischen Ausgleich der A26 im Bullenbruch

Einen Sachstandsbericht zum ökologischen Ausgleich der A26 im Bullenbruch hat Verena Wein-Wilke im Namen der Grünen Kreistagsfraktion für die die Sitzung des Ausschusses für Regionalplanung und Umweltfragen (18.11.2020) gestellt. „Im Bullenbruch bei Horneburg wurden 450 ha Fläche als Ausgleich für die A26 definiert. Vorgesehen war extensives Freiland als Feuchtgrüngebiet und Lebensraum für Wiesenvögel“, so die Fraktionsvorsitzende Verena Wein-Wilke. Sie erinnert daran, dass ein 10-jähriges Monitoring verabredet war. Was ist nun in dieser Zeit passiert?

01.11.20 –

Einen Sachstandsbericht zum ökologischen Ausgleich der A26 im Bullenbruch hat Verena Wein-Wilke im Namen der Grünen Kreistagsfraktion für die die Sitzung des Ausschusses für Regionalplanung und Umweltfragen (18.11.2020) gestellt. „Im Bullenbruch bei Horneburg wurden 450 ha Fläche als Ausgleich für die A26 definiert. Vorgesehen war extensives Freiland als Feuchtgrüngebiet und Lebensraum für Wiesenvögel“, so die Fraktionsvorsitzende Verena Wein-Wilke. Sie erinnert daran, dass ein 10-jähriges Monitoring verabredet war.

Der Antrag und die Begründung im Wortlaut

Landkreis Stade
Landrat Roesberg
Am Sande 2
21682 Stade   
    
Datum, 02.11.2020

Aufnahme eines Tagesordnungspunktes für die Sitzung des Ausschuss für Regionalplanung und Umweltfragen am 18.11.2020

Ausgleich der A26 im Bullenbruch
Sachstand und weiteres Vorgehen
                                   
    

Sehr geehrter Herr Roesberg,

ich beantrage im Namen meiner Fraktion die Aufnahme eines Tagesordnungspunktes
Ausgleich der A26 im Bullenbruch
mit Darstellung des Sachstandes.

Im Bullenbruch bei Horneburg wurden 450 ha Fläche als Ausgleich für die A26 definiert. Einzelne Bereiche sind seitdem zeitweise nicht zu betreten. Vorgesehen war extensives Freiland als Feuchtgrüngebiet und Lebensraum für Wiesenvögel. Verabredet war ein 10-jähriges Monitoring.
Im Monitoringbericht 2016 wurden Defizite und Rückgänge einzelner Arten und deutliche Empfehlungen für die weitere Entwicklung aufgezeigt.

Es wurde festgehalten, ein durch Prädation verursachter Bestandsrückgang verschiedener
Zielarten zu verzeichnen ist. Durch die Nutzungsauflagen konnten die Gelege- und Kükenverluste zunächst weitestgehend verhindert werden. Leider haben sich die Habitatstrukturen für die wertgebenden Zielarten nicht positiv verändert. Seit 2010/2011 wurden bis zum Bericht 2016 keine gezielten Maßnahmen zur Biotopgestaltung und zur lokal notwendigen Verbesserung des Wassermanagements mehr umgesetzt.
 
Konsequent wurden im Monitoringbericht 2016 für die Folgejahre Hinweise zur Beseitigung aktuell noch bestehender Beeinträchtigungen sowie zur Optimierung von Wassermanage-ment und landwirtschaftlicher Nutzung gegeben.
 
Um die erzielten, eindrucksvollen Erfolge nachhaltig zu sichern, wurde angesichts der Bestandsrückgänge bei einzelnen Zielarten dringend empfohlen, die Umsetzung von biotopgestaltenden Maßnahmen wieder aufzunehmen und eine Zuwässerung in das Grabensystem des nördlichen kleinen Stauwehres zu realisieren. Im Rahmen der landwirtschaftlichen Nutzung sollte zukünftig die Weidenutzung weiter optimiert werden (Optimierung der Weidetierdichte pro ha, optimierte Lenkung der Beweidung in den wichtigsten Kernbrutflächen).

Ich bitte insbesondere um die Beantwortung folgender Fragen:
1.    Wie und durch wen wird die angestrebte Zielsetzung des Ausgleichs dauerhaft gesichert?
2.    Was ist seit dem Bericht 2016 geschehen?
3.    Sind die notwendigen Vernässungen erfolgt?
4.    Wie wird weiteren damaligen Bestandsrückgängen entgegengewirkt?
5.    Wie und durch wen wird die Entwicklung der wertgebenden Zielarten weiter beobachtet?

Verena Wein-Wilke
für die Fraktion

Kategorie

2020 | Fraktion | Umwelt und Naturschutz

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