
18.01.23 –
Frauenwahlrecht: Am 19. Januar 1919 konnten Frauen zum ersten Mal in Deutschland ihr Wahlrecht in Anspruch nehmen.
Das Frauenwahlrecht nahm 1918 seinen Lauf und war der Meilenstein auf dem Weg zur Chancengleichheit aller Geschlechter. Die Geburtsstunde war dabei der 12. November 1918. Denn nach jahrzehntelangem Kampf um die staatsbürgerliche Gleichstellung wurde das Frauenwahlrecht in Deutschland an diesem Tag gesetzlich verankert. Und genau am 19. Januar 1919 konnten somit Frauen zum ersten Mal reichsweit in Deutschland ihr Wahlrecht in Anspruch nehmen. Sie konnten wählen und gewählt werden.
Von einer 50:50-Verteilung der Geschlechter sind die Parlamente heute allerdings immer noch weit entfernt. Die Hälfte der Macht gehört den Frauen. Wie keine andere Partei machen wir Grünen Politik für Frauen mit Frauen. Im Bundestag ist die Fraktion der Grünen mit einem Frauenanteil von 59,3 Prozent vertreten. In der Niedersächsischen Landtagsfraktion sind es 62,5 % Grüne Frauen. Und auch im Kreistag gestalten von unseren neun Kreistagsabgeordneten fünf Frauen die Politik im Landkreis Stade.
Wir Grünen sind über 100 Jahre später stolz auf unsere grüne, feministische Politik. Denn sie wirkt!
Trotz politischer Erfolge sind wir noch nicht dort, wo wir gesellschaftlich hin möchten. Die anderen Parteien erfüllen auch heute noch sehr selten den prozentualen Anteil mit einer 50:50-Verteilung der Geschlechter.
Wir setzen uns weiter für ein feministisches und gerechteres Land ein.
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(w)
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